Die Kommission Raumplanung, Umwelt und Energie (RUEK) des Luzerner Kantonsrates stimmt der Änderung des Planungs- und Baugesetzes zur Beschleunigung des Ausbaus der Stromproduktion aus erneuerbarer Energie und der Umsetzung von Klimamassnahmen grossmehrheitlich zu. Die Vorlage will eine Beschleunigung der Planungs- und Bewilligungsverfahren, insbesondere für die Windenergie. Zudem werden Massnahmen aus dem Planungsbericht Klima und Energie sowie aus dazugehörigen parlamentarischen Vorstössen umgesetzt.
Die Kommission stimmt dem Entwurf der Änderung des Planungs- und Baugesetzes mit Beschleunigung Ausbau Stromproduktion aus erneuerbarer Energie und Umsetzung von Klimamassnahmen (B 15) grossmehrheitlich zu, nimmt aber zwei Anpassungen vor.
Es wird begrüsst, dass dem Klima- und Energiebericht Taten folgen. Es braucht diese Gesetzesanpassungen zur Beschleunigung der Planungs- und Bewilligungsverfahren. Die Verfahren dauern aktuell zu lange. Positiv bewertet werden die obligatorischen Beteiligungsmöglichkeiten an Windkraftanlagen, welche für dieses Verfahren zwingend angeboten werden müssen. Die Stromproduktion muss unbedingt diversifiziert und dezentralisiert werden. Dafür braucht es die Anpassung des Planungs- und Baugesetzes. Emissionen, die heute nicht verursacht werden, müssen nachher nicht beseitigt werden. Die Anpassungen für ein klimaneutrales Bauen werden zum Wohlbefinden der Bevölkerung beitragen.
Grossmehrheitlich gutgeheissen wird ein Antrag zur Ergänzung des Aspektes der Biodiversität bei der Umgebungsgestaltung. Mehrheitlich wird zudem verlangt, dass die Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge bereits für Parkplätze in Einstellhallen von Gebäuden mit drei und mehr Wohnungen, anstatt mit sechs und mehr Wohnungen, bereitgestellt wird. Die Pflicht wird zudem ausgeweitet auf Nichtwohnbauten mit zehn und mehr Parkplätzen. Damit werden auch das Gewerbe und die Industrie in die Pflicht genommen.
Eine Minderheit beantragte eine stärkere und verbindliche Einbindung der Stimmbevölkerungen in den Gemeinden. Für die Mehrheit der Kommission stellt jedoch der Verzicht auf eine solche Einbindung die zentrale Motivation für die Gesetzesanpassung dar. Die Festlegung von Mindestabständen von Windkraftanlagen wurde grossmehrheitlich abgelehnt, weil damit die Zahl der möglichen Standorte massiv eingeschränkt wird. Schliesslich wurde auch ein Antrag auf den Verzicht von Reservekraftwerke deutlich abgelehnt.
Die RUEK hat die Geschäfte unter dem Vorsitz von Michael Kurmann (Die Mitte, Dagmersellen) vorberaten. Das Geschäft wird an der März-Session behandelt.
Anhang
Botschaft B15[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]