Die Kommission Erziehung, Bildung und Kultur (EBKK) des Luzerner Kantonsrates tritt einstimmig auf die Botschaft B 111 ein und unterstützt den beantragten Sonderkredit von 10,027 Millionen Franken für Ausgleichszahlungen an die Gemeinden in den Jahren 2026 und 2027. Die Kommission begrüsst, dass nach längeren Diskussionen endlich eine Zwischenlösung gefunden wurde und beurteilt diese als sachgerechte, befristete Übergangsmassnahme. Gleichzeitig erwartet sie, dass bis 2028 eine nachhaltige und einvernehmliche Regelung gefunden wird.
Die EBKK hat unter dem Vorsitz von Karin Stadelmann (Die Mitte, Stadt Luzern) die Botschaft B 111 «Ausgleichszahlungen an die Gemeinden für die Raumkosten innerhalb der Standardkosten für die Volksschulen» in ihrer Sitzung vom 20. August 2026 vorberaten. Der Regierungsrat beantragt darin, in Übereinstimmung mit dem Vorstand des Verbandes Luzerner Gemeinden (VLG), einen Sonderkredit von 10,027 Millionen Franken, um die tieferen Pro-Kopf-Beiträge bei den Volksschulkosten 2026 und 2027 teilweise abzufedern.
Hintergrund ist die per 1. Januar 2026 neu festgelegte Berechnungsmethodik für die Raumkosten innerhalb der seit 2024 geltenden Standardkosten. Anstelle eines einfachen Durchschnitts – der angesichts einer Bandbreite der Raumkosten von 30’000 bis 168’000 Franken pro Klasse aus Sicht des Regierungsrats keinen eigentlichen Standard mehr abbildete – wird neu ein um 15 Prozent gestutzter Mittelwert verwendet. Dies senkt die Raumkostenpauschale pro Klasse von 73’228 auf 62’484 Franken und führt zu jährlichen Mindereinnahmen der Gemeinden von 12,9 Millionen Franken.
Die Gemeinden lehnten den einseitig beschlossenen Systemwechsel ab. Mehrere Gemeinden reichten Klage beim Kantonsgericht sowie Verwaltungsbeschwerden ein. Auch das überwiesene Postulat P 603 von Eliane Graber unterstreicht den Handlungsbedarf und fordert eine tragfähige Lösung bei den Standardkosten. Mit der vorliegenden Ausgleichszahlung von 10,027 Millionen Franken sollen die Mindereinnahmen der Gemeinden bis zu einer definitiven Lösung teilweise kompensiert werden. Die gefundene Lösung stellt ein gegenseitiges Entgegenkommen von Kanton und Gemeinden dar, was die Kommission angesichts der bisher festgefahrenen Situation als dringend notwendig erachtet.
Das Eintreten auf die Vorlage war in der Kommission unbestritten. Sämtliche Fraktionen anerkennen den Handlungsbedarf und unterstützen die Ausgleichszahlungen als pragmatische, befristete Brückenlösung, die den Gemeinden Planungssicherheit gibt und den Konflikt vor Gericht entschärft. Die Fraktionen in der Kommission zeigten sich in der Debatte grundsätzlich einig, dass die vorgeschlagene Übergangslösung mit einem Betrag von rund 10 Millionen Franken zwar mitgetragen wird, jedoch darf die Übergangslösung keinesfalls zu einem Dauerprovisorium werden.
Die EBKK erwartet deshalb von Kanton und Gemeinden, dass bis 2028 eine nachhaltige, transparente und kostenorientierte Lösung erarbeitet wird. Dabei soll insbesondere der Grundsatz der hälftigen Kostenteilung zwischen Kanton und Gemeinden gewahrt werden. Gleichzeitig ist das System der Standardkosten so weiterzuentwickeln, dass strukturelle Unterschiede angemessen berücksichtigt werden und Anreize für eine wirtschaftliche Nutzung des Schulraums bestehen bleiben.
Der Kantonsrat behandelt die Botschaft B 111 an der September-Session vom 7./8. September 2026.

