Kommission beschliesst Rückweisung der Aufgaben- und Finanzreform 18

Spread the love

Luzerner Staatskanzlei

Die Kommission Wirtschaft und Abgaben (WAK) weist die Aufgaben- und Finanzreform 18 an den Regierungsrat zurück. Eine Mehrheit ist der Meinung, dass beim Erlass der AFR die Auswirkungen der Steuergesetzrevision 2020 bekannt sein müssen.Deshalb sollen AFR18 und die Steuergesetzrevision 2020 in einem Mantelerlass zusammengefasst werden. Der Bericht über Wirkungen und Zielerreichung des Finanzausgleichs (Wirkungsbericht 2017) und die daraus abgeleiteten Änderungen des Gesetzes über den Finanzausgleich sind in der Kommission unbestritten.

Die kantonsrätliche Kommission Wirtschaft und Abgaben (WAK) hat unter dem Vorsitz von Rolf Born (FDP, Emmen) die Aufgaben- und Finanzreform (AFR) 2018 vorberaten. Der Kanton Luzern übernimmt mit dieser Reform in den Bereichen Volksschulbildung und Wasserbau Mehraufwände von rund 200 Millionen Franken von den Gemeinden. Bei der Volksschule finanziert der Kanton heute lediglich 25 Prozent der Kosten. Dieser Anteil soll auf 50 Prozent erhöht werden, um die Mitbestimmungsrechte des Kantons angemessen abzubilden. Damit wird einer seit langem bestehender politischer Forderung entsprochen. Im Gegenzug übernehmen die Gemeinden andere Verpflichtungen vom Kanton. In der Globalbilanz resultiert für die Gesamtheit der Gemeinden ein Plus von 2,6 Millionen Franken und für den Kanton ein Plus von 29,0 Millionen Franken pro Jahr. Damit die AFR18 eine ausgeglichene Bilanz ausweisen kann, sind auch Erträge aus der Steuergesetzrevision des Bundes (STAF) sowie der Anschlussgesetzgebung (Steuergesetzrevision 2020) vorgesehen.

Die WAK hat die umfassenden Vorarbeiten der Verwaltung und der Gemeinden im Grundsatz positiv gewürdigt. Sie anerkennt, dass mit den Anpassungen beim Bildungskostenteiler und beim Wasserbau grundsätzlich ein guter Lösungsansatz vorhanden ist. Die Verknüpfung der AFR18 mit den künftigen Erträgen aus den Steuergesetzrevisionen betrachtet die WAK dagegen als erhebliches Risiko. Deshalb hat sie entschieden, dass die AFR18 und die Steuergesetzrevision von der Regierung in einem Mantelerlass zu präsentieren sind. Die AFR 18 soll aus Sicht der Mehrheit der Kommissionsmitglieder erst dann abschliessend beurteilt werden, wenn bezüglich der Erträge aus den Steuergesetzesrevisionen Klarheit herrscht. Eine Minderheit der Kommissionsmitglieder möchte eine zügige Umsetzung der AFR18. Bei einem zeitlichen Aufschub fehlen dem Kanton ab dem Jahr 2020 20 Millionen Franken pro Jahr und die Lösung beim Wasserschutzbau kann nicht umgesetzt werden.

Trotz des Rückweisungsantrages hat die WAK die AFR 18 im Detail beraten und damit auch alle Anträge für Veränderungen behandelt und abgelehnt. In der Eventualabstimmung, für den Fall der Ablehnung des Rückweisungsantrages im Kantonsrat, hat die Kommission aufgrund der Unsicherheiten der Erträge aus den Steuergesetzrevisionen und des zu engen Zeitplanes die Vorlage mehrheitlich abgelehnt.

Wirkungsbericht und Änderungen Finanzausgleichsgesetz unbestritten
Das Gesetz über den Finanzausgleich verlangt, dass dem Kantonsrat alle vier Jahre ein Bericht über die Wirkungen und die Zielerreichung des Finanzausgleichs zu unterbreiten ist. Darin sind auch Massnahmen für Korrekturen vorzuschlagen. Der Wirkungsbericht (B 143) und die daraus abgeleiteten Anpassungen des Finanzausgleichsgesetzes (B 144) sind in der Kommission unbestritten.

Die Vorlagen werden voraussichtlich in der Dezember-Session des Kantonsrates behandelt.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]