Kommission beschliesst Voranschlag 2019 und genehmigt AFP 2019-2022

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Staatskanzlei des Kantons Luzern

Die Planungs- und Finanzkommission beschliesst den Voranschlag 2019 und genehmigt den AFP 2019-2022 mit dem Voranschlag für 2019. Der Staatssteuerfuss soll für 2019 unverändert bei 1.60 Einheiten bleiben.

Die Planungs- und Finanzkommission PFK hat unter dem Vorsitz von Präsident Marcel Omlin (SVP, Rothenburg) den Aufgaben- und Finanzplan 2019-2022 mit dem Voranschlag 2019 vorberaten. Die PFK ist grossmehrheitlich mit dem vom Regierungsrat unterbreiteten Voranschlag 2019 einverstanden und beschliesst diesen mit einem Aufwandüberschuss von 26,25 Millionen Franken, mit Nettoinvestitionen von 164,5 Millionen Franken und Nettoschulden per 31. Dezember 2019 von 393,3 Millionen Franken. Der Regierungsrat hat die finanziellen Folgen der Botschaft «Neuregelung der Mittelverteilung für Strassen und öV» (B 132 vom 22. Juni 2018) bereits in den AFP 2019-2022 eingerechnet. Der Kantonsrat ist nicht auf diese Botschaft eingetreten. Deshalb beantragt die PFK dem Kantonsrat, dass die finanziellen Folgen dieser Botschaft rückgängig gemacht werden. Somit verbleiben die zweckgebundenen Mittel in der Strassenrechnung und stehen für Investitionen zur Verfügung. Damit für den öV gleichviele finanzielle Mittel wie ursprünglich vorgesehen zur Verfügung stehen, muss dessen Globalbudget erhöht werden. Mit diesem Vorgehen wird der Saldo der Erfolgsrechnung insgesamt nicht verändert und die Schuldenbremsen werden eingehalten. Die gesamten Nettoinvestitionen steigen im Voranschlag 2019 um 6,3 Millionen Franken auf 164,5 Millionen Franken.

Genehmigung des AFP
Nur knapp hat sich die PFK für die Genehmigung des AFP für die Planjahre 2020 bis 2022 ausgesprochen. Die knapp unterliegende Minderheit der PFK fand, dass dem AFP aufgrund der Eintretensunsicherheit der darin eingerechneten Auswirkungen der Steuerreform17 des Bundes, der Steuergesetzrevision 20 und der Aufgaben- und Finanzreform 18 die notwendige Relevanz als Planungsinstrument fehle. Einen Rückweisungsantrag lehnte die PFK grossmehrheitlich mit der Begründung ab, dass keine ausreichenden konkreten Anpassungsvorschläge vorlagen. Die PFK beantragt dem Kantonsrat die folgenden Bemerkungen zum AFP:
– Für die uneinbringlichen Krankenkassenprämien ist gemeinsam mit Gemeinden und Krankenkassen ein effektives, anreizbasiertes Inkassosystem zu suchen.
– Für den AFP 2020-2023 ist wiederum Grundsatz 1, Umsetzungspunkt 3 des Finanzleitbildes umzusetzen. (Verzicht auf neue, nicht zwingend notwendige Leistungen, solange der kantonale Finanzhaushalt nicht im Gleichgewicht ist)

Nachtragskredite
Die PFK ist auch für Bewilligung von zwei Nachtragskrediten zum Voranschlag 2018 im Betrag von insgesamt 7,1 Millionen Franken. Es handelt sich dabei um 4,6 Millionen Franken im Aufgabenbereich Asyl- und Flüchtlingswesen, welche aufgrund von Mindererträgen notwendig sind. Diese entstehen, weil der Bund die Abgeltungen für die Betreuung von Asylsuchenden, Flüchtlingen und insbesondere von unbegleiteten Minderjährigen nicht wie erwartet erhöht hat. Zudem sind Mehrkosten zu erwarten, welche darauf zurückzuführen sind, dass mehr asylsuchende Personen als geplant zu betreuen sind. Im Aufgabenbereich Luzerner Polizei sind zusätzlich 2,5 Millionen Franken wegen einer Budgetüberschreitung beim Personalaufwand nötig. Es waren diverse Kostenreduktionen eingeplant, welche nicht realisiert werden können.