Kommission entscheidet Ausgleichszahlungen des Kantons an die Gemeinden im Bereich Wasserbau zu

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Die Kommission Verkehr und Bau (VBK) des Luzerner Kantonsrates stimmt den Ausgleichszahlungen des Kantons von jährlich knapp 3,8 Mio. zu. Franken an die Gemeinden im Zeitraum 2025–2028 im Bereich Wasserbau einstimmig zu. Damit werden die Annahmen für die neue Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden gemäß revidiertem Wasserbaugesetz korrigiert respektive nachgeführt.

Die Kommission stimmt dem Entwurf des Dekrets über einen Sonderkredit für Ausgleichszahlungen des Kantons an die Gemeinden im Zeitraum 2025–2028 im Bereich Wasserbau ( B 43 ) einstimmig zu. Damit wird die Grundlage für Ausgleichszahlungen des Kantons an die Gemeinden im Umfang von jährlich 3,78 Millionen Franken im Zeitraum 2025–2028 geschaffen und ein Sonderkredit für die Ausgabe von insgesamt 15,12 Millionen Franken bewilligt.

Die VBK sieht, dass die Entlastung der Gemeinden geringer ausgefallen ist, als dies bei der Neuregelung der Zuständigkeiten im Bereich Wasserbau vor fünf Jahren angenommen wurde. Es besteht auf Seiten des Kantons ein erheblicher Investitionsrückstand. Diese gilt es auszugleichen.

Das Vorgehen, mit der Einsetzung einer paritätischen Projektgruppe für die Erarbeitung der Berechnungsmethode, hat sich aus Sicht der Kommission bewährt. Der vorgeschlagene Mechanismus ist fair, flexibel und nachvollziehbar.

Es wird dauern, dass in der Vergangenheit das geplante Investitionsvolumen nicht erreicht werden konnte. Mittlerweile haben sich die Abläufe zwar eingespielt, aber Ereignisse wie in Vitznau zeigen auf, dass die Planung durch spontane Ereignisse stark beeinflusst wird. Eine nochmalige Überprüfung ist daher nicht auszuschließen.

Die VBK hat das Geschäft unter dem Vorsitz von Laura Spring (Grüne, Luzern) vorberaten. Es wird an der Mai-Session behandelt.