Kommission genehmigt Abrechnung über die Auslagerung der Rechenzentren für den Kanton

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Staatskanzlei des Kantons Luzern

Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Luzerner Kantonsrates genehmigt die Abrechnung über die Auslagerung der Rechenzentren für den Kanton Luzern. Weiter lobt sie die Dienststelle Informatik für die reibungslose Umsetzung sowie das effiziente und kostenbewusste Projektmanagement.

Die SPK stimmt der Botschaft B 104, Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung der Abrechnung über die Auslagerung der Rechenzentren für den Kanton Luzern, einstimmig zu. Mit Dekret vom 25. Januar 2016 bewilligte der Kantonsrat einen Sonderkredit von 8’654’760 Franken. Dieser umfasste die einmaligen Investitionskosten für den Aufbau und die Inbetriebnahme der neuen Rechenzentren und für den Abbau der alten Rechenzentren in der Höhe von 366’120 Franken sowie die jährlichen Betriebskosten für Miete, Strom und Kälteleistung, aufgerechnet auf zehn Jahre, in der Höhe von 8’288’640 Franken. Das Projekt wurde im Januar 2017 termingerecht abgeschlossen. Der bewilligte Sonderkredit wurde insgesamt um 73’409 Franken unterschritten.

Die SPK nimmt anerkennend davon Kenntnis, dass die Realisierung des Projektes friktionsfrei und termingerecht erfolgte und die veranlagten Investitionskosten um 6,1 Prozent unterschritten wurden. Die Auslagerung war optimal vorbereitet und konzeptionell gut durchdacht. Das zeigt sich auch in den Einsparungen bei den laufenden Betriebskosten. Aufgrund der laufenden Erneuerung der IT-Infrastruktur darf künftig sogar noch mit weiteren Kostenreduktionen gerechnet werden. Es ist der Kommission ein Anliegen, den Verantwortlichen für die ausgezeichnete Arbeit zu danken. Die SPK hat das Geschäft unter dem Vorsitz von Irene Keller (FDP, Vitznau) vorberaten. Die Vorlagen werden voraussichtlich in der Januar-Session 2018 im Luzerner Kantonsrat behandelt.