Die Planungs- und Finanzkommission genehmigt den Jahresbericht 2021 und nimmt das vom Regierungsrat unterbreitete Finanzleitbild 2022 zustimmend zur Kenntnis. Sie wünscht aber einige Anpassungen.
Die Planungs- und Finanzkommission PFK hat unter dem Vorsitz von Präsidentin Vroni Thalmann-Bieri (SVP, Flühli) den Jahresbericht 2021 und das Finanzleitbild 2022 vorberaten. Die PFK genehmigt den Jahresbericht 2021 mit 16 zu 1 Stimmen, welcher einen Ertragsüberschuss von 201,4 Mio. Franken ausweist. Das Ergebnis wurde von allen Fraktionen erfreut zur Kenntnis genommen. An seiner Sitzung hört die PFK jeweils alle Vorsteher der Departemente, den Staatsschreiber sowie den Kantonsgerichtspräsident an. So wird gewährleistet, dass die Mitglieder der PFK ihre Fragen den zuständigen Personen direkt stellen und für die Beratung kompetente Antworten erhalten können. Eine Mehrheit der Mitglieder plädierte für einen weiterhin sorgsamen Umgang mit den Mitteln, so dass der gewonnene finanzielle Bewegungsspielraum nicht wieder eingeschränkt werde. Aber es gab auch Stimmen für künftige vermehrte sinnvolle Investitionen und Ausgaben. Die PFK genehmigt zudem einstimmig den angepassten Bericht über die Umsetzung der Beteiligungsstrategie.
Mit 12 zu 4 Stimmen bei einer Enthaltung beantragt die PFK dem Kantonsrat die folgende von Mitte/FDP/SVP formulierte Bemerkung zum Jahresbericht 2021:
«Für den AFP 2023-2026 ist ab dem Jahr 2024, spätestens ab 2025 ein Betrag von jährlich 40 Millionen Franken als Platzhalter für eine zu erarbeitende Steuergesetzrevision einzustellen. Die Steuergesetzrevision ist auf die Bundeslösung für die OECD-Mindeststeuern abzustimmen und allfällige Mehreinnahmen aus dieser eidgenössischen Steuergesetzrevision sind zusätzlich für die kantonale Steuergesetzrevision zu verwenden.»
Finanzleitbild 2022
Die PFK unterstützt mehrheitlich die vom Regierungsrat formulierten Grundsätze im Finanzleitbild 2022. Mit 12 zu 4 Stimmen beantragt sie aber die folgende Bemerkung zu Ziff. 4.3.3.2 (Seite 47): «Um den notwendigen Spielraum im Voranschlagsjahr bei sich ändernden SNB-Zahlungen zu erhalten, soll in Zukunft die Lösung von Postulat P 776 (Variante 3) umgesetzt werden.» Dieses Postulat fordert den Regierungsrat auf, die Erträge aus der Gewinnausschüttung der Schweizerischen Nationalbank (SNB) in Zukunft zweijährig zu planen und für das Budget jeweils den Planwert gemäss Aufgaben- und Finanzplan des Vorjahres einzusetzen. Abweichungen in der Auszahlung sind im ausserordentlichen Ergebnis zu verbuchen. Der Regierungsrat hat bereits drei mögliche Varianten hierzu vorgeschlagen und die PFK bevorzugt Variante 3.
Ebenfalls mit 12 zu 4 Stimmen beantragt die PFK dem Kantonsrat eine Bemerkung zu Grundsatz 4 (Seite 8) des Finanzleitbilds:
«Die Mittel für die kantonale Steuergesetzrevision sollen nicht auf die eventuellen Mehrerträge aus der OECD-Mindeststeuer begrenzt werden.»
In der Schlussabstimmung nahm die PFK das Finanzleitbild 2022 mit den erwähnten Bemerkungen mit 12 zu 4 Stimmen zustimmend zur Kenntnis.
Der Kantonsrat wird diese Vorlagen an der Juni-Session beraten.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]