Kommission ist für Anpassung der Regelung zur Abgabebefreiung beim Mehrwertausgleich

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Staatskanzlei des Kantons Luzern

Die Kommission Raumplanung, Umwelt und Energie (RUEK) stimmt der Anpassung des Baugesetzes in Bezug auf die Regelung zur Abgabebefreiung beim Mehrwertausgleich zu. Die Kommission sieht den Revisionsbedarf aufgrund der bundesgerichtlichen Rechtsprechung.

Die Kommission Raumplanung, Umwelt und Energie (RUEK) stimmt der Botschaft B 157 – Anpassung der Regelung zur Abgabebefreiung beim Mehrwertausgleich, Entwurf Änderung des Planungs- und Baugesetzes – einstimmig zu. Die Kommission sieht den Revisionsbedarf aufgrund der bundesgerichtlichen Rechtsprechung.

Mit Bedauern stellt die Kommission fest, dass der Spielraum der Kantone in Bezug auf die Freigrenze unnötig eingeschränkt wurde. Die RUEK teilt zudem das Missfallen des Regierungsrates darüber, dass der Kanton Luzern mit einem Moratorium für Einzonungen belegt wurde. Obwohl der Kantonsrat bereits im Juni 2017 eine entsprechende Gesetzesvorlage verabschiedet hat und das Urteil des Bundesgerichts erst im Herbst 2017 erging, wird der Kanton Luzern gleich behandelt wie Kantone, die noch gar keine Regelung zum Mehrwertausgleich haben.

Die RUEK erachtet die vorgeschlagene Anpassung der Freigrenze und das gewählte Vorgehen als zweckmässig. Sie nimmt zur Kenntnis und weist darauf hin, dass die hängigen Genehmigungsverfahren von Ortsplanungsrevisionen trotz Moratorium weiterlaufen und Anpassungen ohne Einzonungen vom Moratorium ohnehin nicht betroffen sind.

Die RUEK hat das Geschäft unter dem Vorsitz von Josef Dissler (CVP, Wolhusen) vorberaten. Die Vorlage wird voraussichtlich in der Juni-Session 2019 im Luzerner Kantonsrat behandelt.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]