Die Kommission Gesundheit, Arbeit und soziale Sicherheit (GASK) des Luzerner Kantonsrats lehnt die Initiative «Für eine sichere Gesundheitsversorgung im ganzen Kanton Luzern» grossmehrheitlich ab. Ein Grossteil der Forderungen sei bereits heute erfüllt. Die weiteren Forderungen gehen der Kommission zu weit und würden die Weiterentwicklung der Spitäler gefährden.
Die Luzerner Allianz für Lebensqualität will mit ihrer Volksinitiative «Für eine sichere Gesundheitsversorgung im ganzen Kanton Luzern» die Spitäler zur Ausbildung von Pflegepersonal und zur Einhaltung eines vom Kanton vorgegebenen Personalschlüssels verpflichten. Ebenso soll die Finanzierung von gemeinwirtschaftlichen Leistungen der Spitäler durch den Kanton unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Landbevölkerung und von vulnerablen Gruppen sichergestellt werden. Gefordert wird weiter, dass die Weiterführung der kantonalen Spitäler als öffentlich-rechtliche Anstalten im Eigentum des Kantons und die Festschreibung der Spitalstandorte im Gesetz verankert wird.
Die Kommission Gesundheit, Arbeit und soziale Sicherheit (GASK) ist der Meinung, dass ein Grossteil der Forderungen der Initiative bereits heute erfüllt sind. Das Spitalgesetz schreibe bereits eine flächendeckende Spital- und Notfallversorgung vor. Die gemeinwirtschaftlichen Leistungen wie auch die Spitalversorgung für Randregionen und vulnerable Gruppen seien ebenfalls schon heute im Spitalgesetz verankert, kommt die Kommission zum Schluss.
Spitäler müssen flexibel bleiben
Die weiteren Forderungen der Initiative gehen der GASK zu weit. Insbesondere der vom Kanton vorzugebende Fachpersonalschlüssel wird kritisiert. Die GASK ist der Ansicht, dass die Spitäler flexibel sein müssen, um im Einzelfall eine optimale Versorgung zu bieten. Zudem sei unklar, ob bei Personalknappheit aufgrund des Nichteinhaltens der Vorgaben von Fachpersonalschlüsseln Abteilungen gar geschlossen werden müssten und die Versorgung dadurch gefährdet wäre. Die Kommission ist der Meinung, dass die Spitäler ein eigenes Interesse an gut qualifiziertem Personal haben und die Aus- und Weiterbildung in den Luzerner Spitälern bereits heute vorbildlich gefördert wird. Dies sei auch nötig, um auf dem Markt bestehen zu können und gute Dienstleistungen zu erbringen. Ein durch den Kanton vorgegebener Personalschlüssel würde dem Einzelfall nicht gerecht. In jeder Abteilung der Spitäler ist eine individuelle Beurteilung nötig. Im Gesundheitswesen sei heute Flexibilität gefragt. Zudem müssten sich die Rollen im medizinischen und pflegerischen Bereich auch künftig verändern, damit Weiterentwicklungen möglich seien, so die Kommission.
Eine Mehrheit der GASK hat zudem Bedenken, für die Spitäler die Rechtsform öffentlich-rechtliche Anstalt festzulegen. Die Spitallandschaft verändere sich rasant und auch die Luzerner Spitäler müssten für künftige Herausforderungen bereit sein. Bei der medizinischen Versorgung gebe es kaum mehr Gemeinde- und Kantonsgrenzen. Es wird vermehrt überkantonal zusammengearbeitet, um eine optimale Versorgung sicherzustellen. Ob dazu die heutige Rechtsform genügt, sei nicht klar. Die Kommission ist der Meinung, dass die Möglichkeit, über andere Rechtsformen diskutieren zu können, zumindest offengelassen werden sollte. Man müsse auch in der Gesundheitsversorgung weitsichtig denken. Das Luzerner Kantonsspital (LUKS) stehe heute nicht zuletzt wegen der Verselbständigung so gut da, weshalb die Diskussion über weitere Veränderungen zugelassen werden sollte.
Initiative ist zu eng gefasst
Zusammenfassend hält die GASK fest, dass die Initiative grossmehrheitlich zu eng gefasst wird. Sie sei gefährlich, weil sie den Spitälern kaum Spielraum für Weiterentwicklungen lasse und Aufgaben der Pflege- und medizinisch-, therapeutischen Berufen in der heutigen Form zementiere. Die GASK folgt damit dem Antrag des Regierungsrats und empfiehlt dem Kantonsrat, die Initiative ohne Gegenvorschlag abzulehnen. Eine Minderheit der Kommission ist der Meinung, dass der Kanton die Spitäler eng führen und mehr in gemeinwirtschaftliche Leistungen, in Aus- und Weiterbildung, investieren sollte. Die Minderheit empfiehlt die Annahme der Initiative. Die GASK hat das Geschäft unter dem Vorsitz von Urs Dickerhof (SVP, Emmen) am 15. Januar 2018 vorberaten. Die Vorlage wird voraussichtlich in der Januarsession im Luzerner Kantonsrat behandelt.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]