Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Kantonsrats hat die Verfassungsinitiative «Ja zum Stimmrechtsalter 16!» mehrheitlich abgelehnt. Damit folgt die Kommission dem Antrag des Regierungsrates, der die Initiative ohne Gegenentwurf zur Abstimmung bringen will.
Im Mai 2023 reichte die Allianz «jung & engagiert», der 19 Organisationen, Parteien und Verbände angehören, die Verfassungsinitiative «Ja zum Stimmrechtsalter 16!» ein. Die Initiative verlangt die Senkung des aktiven Stimm- und Wahlrechts in kantonalen Angelegenheiten von heute 18 auf 16 Jahre. In seiner Botschaft B 24 beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat, die Initiative ohne Gegenentwurf abzulehnen und zur Abstimmung zu bringen.
Die SPK anerkennt das grosse Engagement und die Motivation der Initiantinnen und Initianten. Sie betrachtet die Jungparteien als ein wichtiges Element in der politischen Landschaft und hat Verständnis für das Anliegen der Initiative. Dennoch hat die Kommission dem Antrag des Regierungsrates nun mehrheitlich zugestimmt. Sie lehnt die Initiative ab, weil sie die Übereinstimmung des Stimmrechtsalters mit dem Alter für die zivilrechtliche Mündigkeit hoch gewichtet. Auch spricht sich die Kommissionsmehrheit dagegen aus, für das aktive und das passive Stimmrecht unterschiedliche Altersgrenzen vorzusehen und sie zieht eine schweizweit einheitliche Lösung beim Stimmrechtsalter gegenüber Sonderregeln auf kantonaler oder auf Gemeindeebene vor. Die Jugendlichen hätten bereits heute über die Jungparteien und andere Organisationen die Möglichkeit, sich am politischen Prozess zu beteiligen.
Eine Minderheit der Kommission unterstützt die Initiative hingegen. Aus ihrer Sicht sind Jugendliche bereits im Alter von 16 Jahren entwicklungspsychologisch fähig, Abstimmungsentscheidungen verantwortungsvoll zu treffen. 16-Jährigen würden denn auch schon heute wichtige Entscheidungen zugemutet, beispielsweise in der Berufs- und Lehrstellenwahl.
Die Botschaft B 24 wird an der September-Session 2024 im Kantonsrat beraten.
Anhang
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