Kommission lehnt IT-Entschädigung für Mitglieder des Kantonsrates ab

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Luzerner Staatskanzlei

Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Luzerner Kantonsrates möchte keine IT-Entschädigung für die Mitglieder des Kantonsrates. Mit der Digitalisierung des Kantonsrates kommen auf die Parlamentsmitglieder zwar Kosten hinzu, im Hinblick auf die zahlreichen Sparmassnahmen wird eine Entschädigung jedoch als nicht vertretbar beurteilt.

Die SPK lehnt den Entwurf einer Änderung des Kantonsratsbeschlusses über die Entschädigung der Mitglieder und der Fraktionen des Kantonsrates (B 152) klar ab.

Die Kommission stellt fest, dass mit der Digitalisierung des Kantonsrates und dem Verzicht auf Papier ein beträchtliches Sparpotenzial realisiert wurde. Ein Teil der bisherigen Kosten wird auf die Mitglieder des Parlaments verlagert. Grundsätzlich ist die Kompensation über eine IT-Entschädigung an die Kantonsrätinnen und Kantonsräte gerechtfertigt. Die vorgeschlagene Abgeltung in der Höhe von jährlich 250 Franken ist zudem zweckmässig und entspricht in etwa den Infrastrukturkosten, welche in einer Legislatur anfallen. Das Eintreten auf die Botschaft war in der Kommission deshalb unbestritten.

Gleichwohl lehnt die SPK die Vorlage klar ab. Die Mitglieder des Kantonsrates erhalten bereits eine pauschale Entschädigung. Der Vergleich mit anderen Kantonen zeigt, dass diese derzeit nicht angepasst werden muss. Vor allem aber sendet die Ausrichtung einer IT-Entschädigung im Hinblick auf die vom Kantonsrat in der Vergangenheit mehrheitlich mitgetragenen Sparmassnahmen ein falsches Signal. Von den Sparmassnahmen betroffen sind unter anderem die kantonalen Angestellten. Ein Verzicht auf die Ausrichtung einer Entschädigung stellt zumindest einen kleinen Solidaritätsbeitrag des Parlaments dar. Zudem müssen im überobligatorischen Bereich der Bildung die Kosten für die persönliche IT-Infrastruktur von den Schülerinnen und Schülern selbst getragen werden. Aus all diesen Gründen lehnt die Kommission eine Änderung des Kantonsratsbeschlusses ab.

Lösung für Telefonie unbestritten
Unbestritten war in der Kommission das Dekret über einen Sonderkredit zur Ablösung der traditionellen Telefonie durch eine UCC-Lösung (B 150). Die Erneuerung des alten, analogen Systems ist technisch notwendig und das vorgeschlagene System führt zu einer Effizienzsteigerung. Es ist gemäss der Kommission allerdings unabdingbar, dass die Abgrenzung von Verfügbarkeit und Freizeit für die Mitarbeitenden sichergestellt werden muss.

Die SPK hat das Geschäft unter dem Vorsitz von Daniel Gasser (CVP, Ebikon) vorberaten. Die Vorlage wird in der Januarsession im Luzerner Kantonsrat behandelt.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]