Die Kommission Gesundheit, Arbeit und soziale Sicherheit (GASK) des Luzerner Kantonsrates hat die Volksinitiative «Für eine flächendeckende und garantierte Grundversorgung im Kanton Luzern» abgelehnt. Aus Sicht der Kommission ist das Anliegen der Initiative nachvollziehbar, aber mit der vom Kantonsrat am 6. Mai 2024 verabschiedeten Änderung des Spitalgesetzes bereits erfüllt. Zudem hat die Initiative aus Sicht der Kommission gewichtige Nachteile.
Im März 2024 reichte ein Initiativkomitee die Volksinitiative «Für eine flächendeckende und garantierte Grundversorgung im Kanton Luzern» ein. Gemäss der Initiative soll an allen Standorten des Luzerner Kantonsspitals (LUKS) eine ausreichende, allen zugängliche ambulante und stationäre medizinische Grund- und Notfallversorgung angeboten werden. Das Angebot soll mindestens die Fachbereiche Innere Medizin, Allgemeine Chirurgie, Gynäkologie/Geburtshilfe und Anästhesie sowie eine Intensivpflegestation und eine interdisziplinäre Notfallstation mit 24-Stunden-Bereitschaft umfassen.
Die Gesundheitskommission teilt das Anliegen der Initiative. Dieses ist aber aus Sicht der Kommission bereits erfüllt, denn der Kantonsrat hat am 6. Mai 2024 eine entsprechende Änderung des Spitalgesetztes verabschiedet. Gegenüber dieser Gesetzesänderung hat die Initiative gewichtige Nachteile. Einerseits ist die Initiative zu wenig flexibel und würde die notwendige Weiterentwicklung des Gesundheitssystems erschweren. Auch sieht die Initiative keine Ausnahmeregelungen dafür vor, wenn das Leistungsangebot eines Spitalstandortes aufgrund von Personalmangel nicht in vollem Umfang aufrechterhalten oder wenn aufgrund veränderter Vorgaben des Krankenversicherungsrechts ein Spitalstandort nicht mehr auf der Spitalliste des Kantons Luzern geführt werden kann. Zudem fordert die Initiative eine für den Spitalstandort Wolhusen nicht zertifizierbare Intensivstation Level 2, wodurch das Risiko ungedeckter Mehrkosten entsteht.
Die GASK beurteilt die Volksinitiative als gültig, lehnt sie aus den genannten Gründen aber mit grosser Mehrheit ab. Eine Minderheit der Kommission stimmte hingegen für die Annahme der Initiative, weil die bereits beschlossene Gesetzesänderung aus Sicht der Minderheit zu wenig weit geht.
Die Beratung der Botschaft B 35 im Kantonsrat ist für die Oktober-Session 2024 vorgesehen. Wenn auch der Kantonsrat die Initiative für gültig erklärt, kommt sie zusammen mit der bereits beschlossenen Änderung des Spitalgesetzes zur Doppelabstimmung.
Anhang
Botschaft B 35