Luzern (ots) – Die kantonsrätliche Kommission Gesundheit, Arbeit und soziale Sicherheit (GASK) lehnt die vom Regierungsrat vorgeschlagene zweite Fristverlängerung zur Behandlung der Initiative „Für eine gerechte Aufteilung der Pflegefinanzierung“ ab. Demokratiepolitische Überlegungen überwogen gegenüber dem Anliegen, mehr Zeit für eine Gesamtschau zu erhalten.
Mit der Botschaft B135 beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat, die Frist zur Behandlung der Initiative „Für eine gerechte Aufteilung der Pflegefinanzierung“ ein zweites Mal zu verlängern. Bereits in der Januarsession 2014 hat der Kantonsrat die Frist bis 31. März 2015 verlängert. Mit der beantragten Änderung des Pflegefinanzierungsgesetzes bezwecken die Initianten, dass sich der Kanton neu zu 50 Prozent an der Restfinanzierung der Pflegekosten der Spitex und im Pflegeheim sowie an der Mitfinanzierung der Kosten der Akut- und Übergangspflege beteiligt.
Die GASK tritt zwar auf die Botschaft ein, lehnt sie aber grossmehrheitlich ab. Es überwogen die Argumente, dass aus demokratiepolitischer Sicht eine zweite Fristverlängerung nicht verantwortbar wäre. Unabhängig davon, ob man Befürworter oder Gegner der Initiative sei, müsse man den Initianten das Recht zugestehen, dass ihre Initiative innert nützlicher Frist zur Abstimmung komme. Es könne zudem von Vorteil sein, wenn man bei der Ausarbeitung des neuen Pflegefinanzierungsgesetzes bereits das Resultat der Volksinitiative kenne und dementsprechend Änderungen der Pflegefinanzierung ausgestalten könne.
Eine Minderheit der Kommission vertrat die Meinung, dass die Fristverlängerung zusammen mit einem Gegenvorschlag, der auch steuernde und kostensenkende Instrumente beinhalten sollte, zur Abstimmung kommen solle. Dem Regierungsrat solle die nötige Zeit gewährt werden, um einen tragfähigen Gegenvorschlag in dieser komplexen Thematik auszuarbeiten. Diese Argumentation vermochte aber die grosse Mehrheit der Kommission nicht zu überzeugen. Sie folgten dem Anliegen der Initianten, die Initiative nun möglichst schnell vors Volk zu bringen. Die Botschaft B135 wird voraussichtlich in der Märzsession im Luzerner Kantonsrat behandelt.
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