Die Kommission Wirtschaft und Abgaben (WAK) des Luzerner Kantonsrates nimmt die beiden Wirkungsberichte zum Finanzausgleich 2023 und zur Aufgaben- und Finanzreform 2018 zustimmend zu Kenntnis. Mit Bemerkungen will die WAK auf einzelne Problemfelder aufmerksam machen und Anstoss zum Handeln geben.
Die Kommission Wirtschaft und Abgaben des Luzerner Kantonsrates hat unter dem Vorsitz von Guido Müller (SVP, Ebikon) die Botschaft «Wirkungen und Zielerreichung des Finanzausgleichs (Wirkungsbericht 2023)» B 13 vorberaten. Der Luzerner Finanzausgleich ist ein Instrument, um zwischen den Luzerner Gemeinden – trotz ihrer zum Teil sehr unterschiedlichen Voraussetzungen – einen finanziellen Ausgleich zu schaffen. Der Wirkungsbericht war eine Forderung zur AFR18 und stellt nun eine abschliessende Beurteilung dar.
Weiter hat sich die WAK mit der Botschaft «Wirkungen und Zielerreichung der Aufgaben- und Finanzreform 18 (Wirkungsbericht AFR18)» B 14 auseinandergesetzt. Mit der Umsetzung der Aufgaben- und Finanzreform 2018 wurde eine Entflechtung der Aufgaben und Finanzströme angepeilt. Hauptpunkt war die faire Verteilung der Kosten zwischen Kanton und Gemeinden.
Der Finanzausgleich 2023 zeigt Wirkung
Der vom Regierungsrat vorgelegte Wirkungsbericht bildet eine Rückschau auf die vergangenen sechs Jahre. Die Kommission ist mehrheitlich der Auffassung, dass der kantonale Finanzausgleich im Grundsatz gut funktioniert und Wirkung zeigt. Die WAK spricht sich einstimmig für eine zustimmende Kenntnisnahme des Wirkungsberichts aus. Die Kommission stützt die von der Regierung vorgeschlagenen Massnahmen. Sie will dennoch auf einzelne Problemfelder aufmerksam machen und hat zur Stärkung von gewissen Punkten Bemerkungen eingereicht, die bei der anstehenden Totalrevision beachtet werden sollen.
Die AFR18 hat ihre Ziele in weiten Teilen erfüllt
Die Evaluation der AFR18 zeigt auf, dass die Gemeinden wie auch der Kanton finanziell stabil aufgestellt sind. Die Kommissionsmehrheit ist der Auffassung, dass die Entflechtung der Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden in weiten Teilen gelungen ist. Die WAK nimmt den Wirkungsbericht AFR18 mit grosser Mehrheit zustimmend zu Kenntnis. Mit Bemerkungen will sie indes auf einzelne Abweichungen aufmerksam machen. Unter anderem beantragt die Kommission vom Regierungsrat mittels eines Entwicklungsberichts zum Finanzhaushalt der Gemeinden und des Kantons die Prüfung, ob ein Handlungsbedarf für weitere Korrekturzahlungen gegeben ist, und mit welchen Mitteln ein allfälliger Ausgleich umgesetzt werden könnte. Dies mit der Absicht, dass die AFR18 definitiv abgeschlossen werden kann und allfällige nachhaltig wirkende Verwerfungen prioritär über die bestehenden Instrumente wie den Finanzausgleich ausgeglichen werden sollen.
Eine Kommissionsminderheit hat sich für eine Wiederaufnahme der Gespräche mit den Gemeinden ausgesprochen, im Rahmen derer über die Massnahmen und den Umfang von Kompensationszahlungen weiterverhandelt werden soll. Diese Forderung fand in der WAK keine Mehrheit.
Der Kantonsrat behandelt die Botschaften (B 13 und B 14) voraussichtlich an der März-Session 2024. [content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]