Die Kommission Verkehr und Bau (VBK) des Luzerner Kantonsrates reicht eine Kommissionsmotion zur Anpassung des Systems für den Landerwerb ein. Das Ziel ist es, die Betroffenen bei Enteignungen für Infrastrukturbauten des Kantons von Beginn weg mit einzubeziehen und frühzeitig ein möglichst hohes Mass an Verbindlichkeit zu erreichen.
Die VBK stellte in der Vergangenheit immer wieder fest, dass das aktuelle System für den Landerwerb zu grossem Unmut führt. Das haben nicht nur die Diskussionen zum Reussprojekt gezeigt. Die Kommission hat sich deshalb an mehreren Sitzungen eingehend mit dem System des Landerwerbs und der aktuellen Entschädigungspraxis befasst. Die Zuständigkeit für den Landerwerb liegt bei der Dienststelle Immobilien im Finanzdepartement. Mehrheitlich betroffen sind jedoch Projekte aus dem Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement (Strassen- und Hochwasserschutzprojekte).
Der Unmut der Betroffenen rührt daher, dass sie erst spät in die Prozesse einbezogen werden. Bis zur Projektgenehmigung bestehen grosse Unsicherheiten. Dabei handelt es sich bei Enteignungen um schwerwiegende Eingriffe in die Eigentumsrechte, weshalb der Anliegen der betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümer grössere Beachtung zu schenken ist. Die Folge davon sind entsprechend viele Einsprachen.
Das Ziel der Motion ist es deshalb, die Gesetzgebung so anzupassen, dass die Betroffenen von Beginn weg miteinbezogen werden. Minimal müssen vor der Auflage des Landerwerbsplanes die betroffenen Grundeigentümer mit einem massgeblichen Entwurf des Landerwerbsvertrags bedient sein. Das nimmt einerseits die Anliegen der Betroffenen ernst, andererseits kann das auch zu einer Beschleunigung der Projekte beitragen.
Die VBK hat das Geschäft unter dem Vorsitz von Pius Kaufmann (CVP, Wiggen) vorberaten, der die Kommissionsmotion Namens der VBK eingereicht hat.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]