Kommission schlägt Gesetzesänderungen zur Stärkung des Kantonsrates vor

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Staatskanzlei Luzern

Die Staatspolitische Kommission (SPK) hat die Dienstleistungen der Staatskanzlei für das Parlament analysiert. Zur Stärkung des Kantonsrates schlägt sie unter anderem vor, einen Rechtsdienst für das Parlament zu schaffen, der vom Regierungsrat unabhängig ist.

Die Staatskanzlei ist die gemeinsame Stabsstelle von Regierungs- und Kantonsrat. Der Kanton Luzern ist damit einer der wenigen Kantone, in denen Parlament und Regierung nicht über je eine eigenständige Stabsstelle verfügen. Die Staatspolitische Kommission (SPK) hat deshalb in den letzten Jahren das Organisationsmodell der Staatskanzlei analysiert und in enger Zusammenarbeit mit den Parlamentsdiensten verschiedene Sofortmassnahmen zur Stärkung des Parlaments innerhalb des geltenden gesetzlichen Rahmens umgesetzt. So wurde der Austausch zwischen dem Kantonsrat und den Parlamentsdiensten intensiviert und es wurden zusätzliche Gefässe geschaffen für die Information der Öffentlichkeit über die Tätigkeit und insbesondere die Sitzungen des Kantonsrates.

Aus Sicht der SPK unterstützt die Staatskanzlei den Kantonsrat heute mit Dienstleistungen von sehr hoher Qualität. Das System mit der Verantwortung für beide Räte ist effizient und funktioniert grundsätzlich gut. Zudem haben die von der SPK beschlossenen Sofortmassnahmen aus ihrer Sicht bereits zu wirksamen Verbesserungen und zu einer Stärkung des Parlaments geführt. Daher erachtete eine Mehrheit der SPK eine grundsätzliche Revision des geltenden Kooperationsmodells der Staatskanzlei als nicht notwendig.

Dennoch sieht die SPK einen zwingenden Bedarf für gezielte gesetzliche Anpassungen im Kantonsratsgesetz und im Organisationsgesetz vor, damit das Parlament ihre und die Parlamentsdienste in Aufgaben weiter gestärkt werden und ihre Aufgaben im Sinne eines gut funktionierenden politischen Systems zu Gunsten des Kantons Luzern optimal erfüllen können. Deshalb schlägt die SPK dem Kantonsrat in Form einer Kommissionsmotion folgende Änderungen vor:

1. Es soll ein unabhängiger Rechtsdienst innerhalb der Parlamentsdienste geschaffen werden zur rechtlichen Beratung und Unterstützung der parlamentarischen Organe und der Mitglieder des Kantonsrates. Damit soll die Rechtsberatung des Parlaments personell von der Rechtsberatung der Regierung getrennt werden.

2. Die parlamentarischen Geschäfte – auch insbesondere parlamentarische Vorstösse, die das Parlamentsrecht betreffen – sollen sich künftig an die Geschäftsleitung des Kantonsrates richten. Dies entspricht auch in anderen Kantonsparlamenten der Praxis. Bisher werden solche Vorstöße vom Regierungsrat beantwortet, obwohl sie die eigenen Regeln und Abläufe des Parlaments betreffen.

3. Die Leiterin oder der Leiter der Parlamentsdienste soll in Zukunft auf Antrag des Staatsschreibers oder der Staatsschreiberin durch den Kantonsrat gewählt werden. Ziel dieser Maßnahmen ist es, die Stellung der Parlamentsdienste zu stärken und die Zusammenarbeit zwischen Parlament und Parlamentsdiensten zu fördern.

4. Die Stellvertretung des Staatsschreibers oder der Staatsschreiberin für bearbeitete und Aufgaben im Bereich des Kantonsrates soll neu durch die Leiterin oder den Leiter der Parlamentsdienste geleistet werden. Heute übt der Rechtskonsulent oder die Rechtskonsulentin diese Funktion aus.

Zur Umsetzung dieser Maßnahmen wird aus Sicht der SPK auch eine leichte Erhöhung der Personalressourcen bei den Parlamentsdiensten notwendig sein.

Die Kommissionsmotion der SPK wird am 24. März 2025 vom Kommissionspräsidenten Peter Fässler offiziell eingereicht.

Anhang
Kommissionsantrag