Die Kommission Gesundheit, Arbeit und soziale Sicherheit (GASK) des Luzerner Kantonsrats unterstützt die Errichtung eines Sozialversicherungszentrums. Für die Kommission steht die Steigerung der Kundenähe und Kundenfreundlichkeit sowie die Synergienutzung im Vordergrund.
Mit der Botschaft B 126 schlägt der Regierungsrat vor, ein neues Sozialversicherungszentrum zu errichten. Die Ausgleichskasse Luzern, die IV-Stelle Luzern und Aufgaben der Dienststelle Wirtschaft und Arbeit sollen dort zusammengefasst werden. Zudem soll mit dem Sozialversicherungszentrum die Möglichkeit geschaffen werden, weitere Dienstleistungen für den Kanton Luzern und andere Kantone zu erbringen. Neben der Einführung eines Gesetzes über das Sozialversicherungszentrum werden mit der Vorlage weitere Rechtsgrundlagegen angepasst.
Die GASK unterstützt den Vorschlag des Regierungsrats. Insbesondere stehen für die Kommission die Synergiegewinne sowie die Kundennähe und Kundenfreundlichkeit im Vordergrund. So soll die Zusammenlegung unter anderem für Arbeitgeber, die häufig mit allen drei Stellen zusammenarbeiten, zu Erleichterungen führen. Regionale Stellen, wie beispielsweise die AHV-Zweigstellen, sollen trotzdem erhalten bleiben, um die Kundennähe zu gewährleisten. Mit der Zusammenlegung sollen in Bereichen wie den Rechts- und Personaldiensten oder der Logistik sowie auch bei der Führung oder der Infrastruktur Synergien gewonnen werden. Dadurch erhofft man sich auch finanzielle Einsparungen. Die GASK begrüsst weiter, dass die Einsparungen ohne Personalentlassungen erfolgen sollen.
Die grössten Herausforderungen sieht die GASK im Umgang mit dem Datenschutz sowie bei der Zusammenführung der verschiedenen Kulturen der drei Stellen. In Anbetracht dessen, dass diese Problematiken aber bereits in anderen Kantonen gelöst werden konnten, ist die Kommission zuversichtlich, dass dies auch im Kanton Luzern gelingen wird.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]