Die Kommission Gesundheit, Arbeit und soziale Sicherheit (GASK) des Kantonsrates unterstützt die Aufhebung der Liste säumiger Prämienzahlerinnen und -zahler mit größerer Mehrheit. Die Liste hat sich aus Sicht der Kommission nicht als geeignetes Instrument zur Verbesserung der Zahlungsmoral erwiesen. Stattdessen sei für Menschen in prekären Situationen der Zugang zur medizinischen Versorgung unnötig eingeschränkt worden.
Die GASK hat unter dem Vorsitz von Pia Engler (SP, Kriens) die Botschaft B 51 (Aufhebung der Liste säumiger Prämienzahlerinnen und -zahler; Änderung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung) vorberaten.
Der Kanton Luzern führt seit 2012 eine Liste, auf der Prämienzahlen erfasst werden, die ihre Krankenkassenprämien trotz Betreibung nicht bezahlt haben. Für die auf der Liste eingetragenen Personen schieben die Krankenversicherer die Übernahme der Kosten für medizinische Behandlungen auf. Übernommen werden nur noch die Kosten für Notfallbehandlungen. In der Septembersession 2024 hat der Kantonsrat einen parlamentarischen Vorstoß erheblich erklärt, der die Aufhebung dieser Liste säumiger Prämienzahlerinnen und -zahler verlangt.
Die nun vorliegende Botschaft des Regierungsrates wird von der GASK positiv begründet. Die Kommission stimmt der Gesetzesänderung mit größerer Mehrheit zu. Die Liste säumiger Prämienzahlerinnen und -zahler habe nicht zu einer besseren Zahlungsmoral oder einer signifikanten Entlastung der öffentlichen Hand geführt. Stattdessen habe sie bewirkt, dass gefährdete Bevölkerungsgruppen in ihrem Zugang zur medizinischen Grundversorgung benachteiligt wurden. Diese Einschätzung wird auch von der Nationalen Ethikkommission im Bereich der Humanmedizin (NEK) gestützt, die die Liste als stigmatisierend und sozial ausgrenzend aufgestellt hat. Zudem habe die Liste einen hohen administrativen Aufwand und zusätzliche Kosten verursacht.
Eine Minderheit der Kommission erachtet die Liste hingegen als ein zentrales Instrument zur Wahrung von Fairness und Eigenverantwortung im Gesundheitswesen. Ohne dieses Instrument fehlen wirksame Maßnahmen, um mutwilliger Nichtbezahlung entgegenzuwirken.
Die Botschaft B 51 wird an der Juni-Session 2025 im Kantonsrat beraten.
Anhang
Botschaft B 51