Die kantonsrätliche Kommission Erziehung, Bildung und Kultur (EBKK) hat die Änderung des Gesetzes über die Volksschulbildung vorberaten. Die Kommission stützt den Systemwechsel zu einem neuen Berechnungsmodell für die Pro-Kopf-Beiträge des Kantons an die kommunalen Volksschulen, beantragt jedoch eine gesetzliche Ergänzung. Die vom Regierungsrat vorgesehene Reduktion von drei auf zwei Sekundarschulmodelle lehnt die EBKK mit grosser Mehrheit ab. Aus ihrer Sicht sollen die Gemeinden weiterhin zwischen drei Modellen (kooperativ, integriert oder getrennt) wählen können. In der Abstimmung nach erster Beratung hat die EBKK die Gesetzesrevision grossmehrheitlich gutgeheissen.
Die Kommission Erziehung, Bildung und Kultur des Luzerner Kantonsrates hat unter dem Vorsitz von Rahel Estermann (Grüne/Junge Grüne, Luzern) die Botschaft (B 54) «Änderung zum Volksschulbildungsgesetz» vorberaten.
Der Wechsel von Norm- auf Standardkosten wird mit einer Ergänzung gestützt
Der Kanton zahlt Pro-Kopf-Beiträge an die kommunalen Volksschulen. Der Regierungsrat schlägt einen Systemwechsel zum Standardkostenmodell vor. Der Berechnungsaufwand mit dem heutigen Modell der Normkosten ist gross. Die Kommission befürwortet mit grosser Mehrheit den anstehenden Wechsel zu einem einfacheren und transparenteren Berechnungsmodell. Sie beantragt jedoch, die aktive Mitwirkung der Volksschuldelegation bei der Festlegung der Standardkosten gesetzlich zu verankern und die Zeit bis zur Umsetzung 2024 für Detailklärungen zu nutzen
Kommission gegen Abschaffung des getrennten Sekundarschulmodells
Der Regierungsrat möchte künftig auf das getrennte Strukturmodell bei der Sekundarschule verzichten, da es pädagogische Nachteile hat und nur noch in vier Gemeinden geführt wird. Je nach Anzahl Lernender könnten somit die Gemeinden noch zwischen dem kooperativen und dem integrierten Modell wählen. Die EBKK ist mit grosser Mehrheit der Auffassung, dass die Gemeinden weiterhin selber entscheiden sollen, welches von drei Modellen (kooperativ, integriert oder getrennt) für sie am besten passt. Die Kommission beantragt daher grossmehrheitlich, auf die Streichung des getrennten Sekundarschulmodells zu verzichten. Eine Kommissionsminderheit gewichtet die pädagogischen und bildungspolitischen Aspekte höher als die Gemeindeautonomie und unterstützt eine Konzentration auf zwei Modelle.
Weiter wurde über folgende Anpassungen debattiert:
- An die Kosten der schul- und familienergänzenden Tagesstrukturen entrichtet der Kanton jeder Gemeinde einen Beitrag im Umfang von 50 Prozent. Die EBKK ist grossmehrheitlich der Auffassung, dass dabei auch zusätzliche Ressourcen für die Betreuung von Kindern mit einer Sonderschulmassnahme angemessen berücksichtigt werden sollen.
- Der Regierungsrat schlägt aufgrund der Annahme der Motion 176 von Jim Wolanin vor, die Betreuung von Kindern mit Behinderung im Vorschulalter in einer Kindertagesstätte als Teil des Sonderschul-Angebots zu nennen und mitzufinanzieren. Dies wurde grossmehrheitlich so gestützt. Eine kleine Minderheit wollte sich auf die Mitfinanzierung beschränken.
- Die Schulsozialarbeit soll in allen Gemeinden obligatorisch angeboten werden. Die EBKK begrüsst diese gesetzliche Verpflichtung. Dieses niederschwellige und wichtige Angebot müsse fix installiert sein, um akute Probleme rasch angehen und abfedern zu können, so eine grosse Mehrheit der Kommission. Eine Kommissionsminderheit vertritt die Auffassung, dass die Schulsozialarbeit weiterhin als Angebot nach Bedarf gelten soll. Das Bedürfnis sei nicht zwangsläufig in jeder Gemeinde gleich vorhanden.
- Die frühe Sprachförderung anzubieten, soll für die Gemeinden obligatorisch werden. Sie hat in den letzten Jahren in vielen Gemeinden an Bedeutung gewonnen und wird in der Regel in Spielgruppen, Kitas oder im ersten Kindergartenjahr angeboten. Die Kommission stützt dieses Vorhaben mit grosser Mehrheit. Eine Kommissionsminderheit beantragte, dass dieses Angebot von den Gemeinden für die Erziehungsberechtigen unentgeltlich anzubieten sei.
- Neu soll die Zusammenarbeit der Schulleitungen mit der Pädagogischen Hochschule Luzern bei den Praktikumsplätzen für die Lehrpersonenausbildung gesetzlich verankert werden. Aus Sicht der Kommission ist eine praxisnahe Zusammenarbeit wichtig. Aufgrund des Lehrpersonenmangels stehen die Schulen zudem in der Pflicht, ihren Beitrag für einen guten Nachwuchs zu leisten. Eine Minderheit der Kommission war der Auffassung, dass die Gemeinden in Ausnahmefällen nein sagen dürfen. Eine gesetzliche Regelung zwinge die Schulen, Praktika anzubieten, auch wenn es Rahmenbedingungen gäbe, die ungünstig seien.
Das Geschäft (B 54) wird voraussichtlich in der März-Session beraten.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]