Kommission stimmt Fusion der Gemeinden Honau und Root zu

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Luzerner Staatskanzlei

Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Kantonsrats hat der Fusion der Gemeinden Honau und Root zugestimmt. Die SPK erachtet die Fusion als demokratisch legitimierten Prozess, der den beiden Gemeinden ermöglicht, ihre Handlungsfähigkeit langfristig zu wahren.

Mit der Botschaft B 22 beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat, die Vereinigung der Gemeinden Honau und Root zu genehmigen. Die Stimmberechtigten der beiden Gemeinden haben am 3. März 2024 in getrennten Urnenabstimmungen mit deutlichen Mehrheiten dem Vertrag über die Vereinigung der Gemeinden zugestimmt und damit die Fusion zu einer einzigen Einwohnergemeinde mit dem Namen Root auf den 1. Januar 2025 beschlossen. Im Zusammenhang mit der Gemeindevereinigung ist der Amtsantritt des Gemeinderates der vereinigten Einwohnergemeinde festzulegen und die Zuteilung der Gemeinden zu den Wahlkreisen sowie die Umschreibung des Gerichtsbezirkes Hochdorf und des Grundbuchkreises Luzern Ost in den entsprechenden Erlassen anzupassen.

Die SPK hat der Fusion der beiden Gemeinden zugestimmt. Sie erachtet den Zusammenschluss als demokratisch legitimierten Prozess, der den Gemeinden ermöglicht, ihre Handlungsfähigkeit langfristig zu wahren. Die hohe Stimmbeteiligung und Zustimmung in den Fusionsgemeinden zeigt gemäss SPK, dass dieser Prozess schnell und transparent vonstattenging. In diesem Zusammenhang lobt die Kommission auch die kompetente Begleitung der politischen, rechtlichen und kulturellen Transformation durch den Kanton.

Die Botschaft B 22 wird an der Juni-Session 2024 im Kantonsrat beraten.

Anhang
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