Kommission stimmt Revision des Stimmrechtsgesetzes zu

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Die SPK hat unter dem Vorsitz von Maria Pilotto (SP, Luzern) die Botschaft B 73 (Revision des Stimmrechtsgesetzes) vorberaten.

Das bestehende Stimmrechtsgesetz stammt aus dem Jahr 1988 und soll mit der Revision in Einklang mit den heutigen Anforderungen des übergeordneten Rechts und der Praxis gebracht werden. Vorgesehen sind Vereinfachungen bei den Wahl- und Abstimmungsunterlagen. So sollen die Stimmberechtigten bei Mehrheitswahlen anstelle eines Listenhefts nur noch einen einzigen Wahlzettel erhalten, und bei den Abstimmungen soll der Umfang der postalisch zugestellten Unterlagen reduziert werden können.

Die SPK unterstützt die vorgeschlagen Gesetzesanpassungen einstimmig und anerkennt, dass der Regierungsrat die Vorlage auf Basis der Vernehmlassung breit abgestützt hat. Damit stärke die Revision die Funktionsfähigkeit und der Akzeptanz der direkten Demokratie. Die Vorlage wird als ein wichtiger Schritt erachtet hin zu einem zeitgemässen, transparenten und an den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger orientierten Wahlverfahren.

Eine Minderheit der Kommission sah die Notwendigkeit, die politische Teilhabe zusätzlich zu fördern, beispielsweise durch eine gesetzliche Verankerung der Barrierefreiheit von Abstimmungs- und Wahlunterlagen. Für Diskussionen sorgte auch die Frage, ob nicht stimmberechtigte Personen an Gemeindeversammlungen ein Rederecht haben sollten, wenn sie von einem Traktandum besonders betroffen sind.

Die erste Beratung des Revisionsentwurfs im Kantonsrat ist für die Mai-Session geplant.

 


Anhang
Botschaft B 73