Die Kommission Gesundheit, Arbeit und soziale Sicherheit (GASK) des Kantonsrates stimmt einem Dekret zu, mit dem Ausgaben für die Abgeltung von gemeinwirtschaftlichen Leistungen in Höhe von 4,96 Mio. Franken bewilligt werden. Die Mittel dienen der Finanzierung der Weiterbildung von Ärztinnen und Ärzten in den Listenspitälern.
Der Regierungsrat erteilt den Spitälern, die auf der kantonalen Spitalliste aufgeführt sind, Leistungsaufträge, die auch die Aus- und Weiterbildung von Ärztinnen und Ärzten beinhalten. Insbesondere die Weiterbildung zum Facharzt oder zur Fachärztin nach Abschluss des Medizinstudiums erfolgt in den Spitälern. Die Kosten der Ausbildung werden den Spitälern zum Teil durch die Abgeltung als gemeinwirtschaftliche Leistungen (GWL) erstattet. Da im Jahr 2024 die Kosten für diese GWL für die universitäre Weiterbildung die Ausgabenkompetenz des Regierungsrates überschreiten, beantragt dieser dem Kantonsrat, einen Sonderkredit in der Höhe von knapp fünf Millionen Franken zu bewilligen.
Die GASK hat dem Sonderkredit mit grosser Mehrheit zugestimmt. Sie unterstützt die Weiterbildung der Absolventinnen und Absolventen des Medizinstudiums zu Fachärztinnen und -ärzten und legt Wert auf die hohe Qualität der Ausbildung und die Transparenz der anfallenden Kosten. Aus Sicht einer Minderheit der Kommission enthält die Botschaft nur unzureichende Informationen dazu, auf welcher Grundlage die Regierung die Höhe der Abgeltung definiert hat. Eine andere Minderheit der Kommission plädiert dafür, die GWL für die universitäre Weiterbildung zusätzlich aufzustocken, um die Kosten der Listenspitäler vollumfänglich auszugleichen.
Die Botschaft B 3 wird an der Dezember-Session 2023 im Kantonsrat beraten.
Anhang
Botschaft B 3[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]