Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Kantonsrates hat die Umwandlung der Realkorporation Lieli sowie der Personalkorporation Udligenswil in öffentlich-rechtliche Genossenschaften einstimmig gutgeheissen. Die Kommission würdigte zudem den gesellschaftlichen Beitrag der bestehenden Korporationen im Kanton Luzern sowie ihre Weiterentwicklung.
Mit der Botschaft B 7 beantragt die Regierung beim Kantonsrat die Genehmigung der Umwandlung der Realkorporation Lieli und der Personalkorporation Udligenswil in öffentlich-rechtliche Genossenschaften. Die Regierung stützt sich dabei auf das Gesetz über die Korporationen, das eine Umwandlung für Korporationen ermöglicht, bei denen der Organisationsaufwand und das Korporationsvermögen in einem offenbaren Missverhältnis stehen. Dies ist bei der Realkorporation Lieli und der Personalkorporation Udligenswil der Fall. Die Stimmberechtigten der beiden Korporationen hiessen die Statuten und die Umwandlung an der jeweiligen Korporationsversammlung einstimmig gut.
Die Staatspolitische Kommission des Kantonsrates hat den beiden Umwandlungen ebenfalls einstimmig zugestimmt. Zudem würdigte die Kommission, dass Korporationen im Kanton Luzern einen wichtigen Beitrag leisten zum Erhalt von Kulturgütern sowie zur Bewirtschaftung von Wäldern und dem Betrieb der Wasserversorgung. Aus Sicht der Kommission zeigen die Korporationen, dass sie den hohen rechtlichen Anforderungen gewachsen sind oder den Weg der Weiterentwicklung hin zu öffentlich-rechtlichen Genossenschaften einschlagen. Für Korporationen mit Gemeindestatus gelten grundsätzlich dieselben rechtlichen Anforderungen für die Wahl der Behörden oder die Durchführung von Gemeindeversammlungen und Urnenabstimmungen wie für Einwohnergemeinden. Das Gesetz über die Korporationen schreibt zudem vor, dass alle Korporationen mit Gemeindestatus den jährlichen Voranschlag in der Form des Harmonisierten Rechnungsmodells (HRM) unterbreiten müssen (§ 49 Abs. 2 Korporationsgesetz).
Aktuell bestehen im Kanton Luzern noch 53 Korporationen. Seit Inkrafttreten des Korporationsgesetzes am 1. Juli 2014 haben 24 Korporationen die Möglichkeit zur Umwandlung in öffentlich-rechtliche Genossenschaften genutzt. In drei Fällen wurden Korporationen vereinigt und zwei Korporationen wurden aufgehoben. Aus Sicht der Staatspolitischen Kommission hat sich das Korporationsgesetz in der Praxis bewährt.
Die Botschaft B 7 wird an der Dezember-Session 2023 im Kantonsrat beraten.
Anhang
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