Kommission stimmt zwei Hochwasserschutzprojekten entlang der Kleinen Emme zu und genehmigt drei Abrechnungen

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Luzerner Regierungsgebäude

Die Kommission Verkehr und Bau (VBK) des Luzerner Kantonsrates stimmt zwei weiteren Sonderkrediten für den Hochwasserschutz entlang der kleinen Emme einstimmig zu. Die Kostenanteile des Kantons betragen für beide Teilprojekte zusammen 15,1 Millionen Franken. Damit werden weitere 4.5 Kilometer der Gesamtsanierung im Nachgang zu den Unwetterschäden im Jahr 2005 In Angriff genommen.

Die VBK stimmt der Botschaft zum Entwurf eines Dekrets über einen Sonderkredit für den Hochwasserschutz und die Renaturierung Kleine Emme, Los 2, Abschnitt 5, Renggschachen, Stadt Luzern und Gemeinde Malters (B 99) einstimmig zu. Das Teilprojekt bildet Bestandteil der total rund 23 Kilometer umfassenden Sanierung und Renaturierung im Nachgang zum Hochwasser im Jahr 2005. Von den rund 21 Mio. Franken Gesamtkosten stellt der Bund 45 Prozent in Aussicht. Der Kommission ist es wichtig, dass die Umsetzung konsequent fortgeführt wird. Erst nach Abschluss aller Teilabschnitte entfaltet das Projekt seine volle Wirkung.

Weiter hat die VBK die Botschaft zum Entwurf eines Dekrets über einen Sonderkredit für den Hochwasserschutz und Renaturierung Kleine Emme, Los 3, Abschnitte 12 und 13, Ey/Blindei und Wolhusen, Gemeinden Ruswil, Werthenstein und Wolhusen (B 100) einstimmig gutgeheissen. Auch dieser Teilabschnitt fügt sich ins Gesamtprojekt ein. Der Kantonsanteil beläuft sich ebenfalls auf 55 Prozent. Das Projekt wird als zweckmässig beurteilt. Der Schutz der Bevölkerung ist der Kommission wichtig.

Genehmigt hat die Kommission die Botschaft zum Entwurf eines Kantonsratsbeschlusses zur Abrechnung über den Sonderkredit für den Hochwasserschutz Kleine Emme, Los 1, Abschnitt Rotewald 2. Etappe, Gemeinden Luzern und Emmen (B 98) sowie die Botschaft zum Entwurf eines Kantonsratsbeschluss zur Abrechnung über den Sonderkredit für den Ausbau des Wilbachs, 2. Etappe, Abschnitt Wil bis Ron, Gemeinde Root (B 105). Die VBK nimmt erfreut zur Kenntnis, dass der Kreditrahmen bei beiden Projekten trotz sorgfältiger Bauausführung unterschritten wurde. Die Hochwasserschutzmassnahmen reduzieren das Schadenspotenzial massiv, weshalb jeweils auch die Luzerner Gebäudeversicherung Projektbeiträge ausrichtet.

Schliesslich genehmigte die VBK die Botschaft zum Entwurf eines Kantonsratsbeschlusses zur Abrechnung über den Sonderkredit für die Änderung der Kantonsstrasse K 18 und Lärmschutzmassnahmen an der K 12 und K 18, Gemeinde Ettiswil (B 104) einstimmig. Die Kommission nimmt die Kreditunterschreitung von einer knappen Million Franken gerne zur Kenntnis. Erfreulich ist auch, dass viele Anwohnerinnen und Anwohner von den Lärmschutzmassnahmen profitieren können.

Die VBK hat das Geschäft unter dem Vorsitz von Pius Kaufmann (Die Mitte, Wiggen) vorberaten. Das Geschäft wird an der Juni-Session 2022 behandelt.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]