Kommission stützt die Steuergesetzrevision 2025 und justiert in einzelnen Bereichen

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Luzerner Staatskanzlei

Die kantonsrätliche Kommission Wirtschaft und Abgaben (WAK) hat die vom Regierungsrat unterbreitete Steuergesetzrevision 2025 vorberaten. Die WAK stützt das Paket in weiten Teilen und nimmt nur an einzelnen Gesetzesartikeln leichte Korrekturen vor. Die Kommission legte dabei Wert auf eine gleichwertige Entlastung der natürlichen Personen und der Firmen. Bei der Behandlung der Vorlage legte die WAK ihren Fokus auf eine erfolgreiche Zukunft des Kantons Luzern und auch auf die Betroffenheit der Gemeinden.

Die Kommission Wirtschaft und Abgaben des Luzerner Kantonsrates hat unter dem Vorsitz von Guido Müller (SVP, Ebikon) die Botschaft «Steuergesetzrevision – Entwurf Änderung des Steuergesetzes» (B 8) vorberaten. Die Kommission hat vor ihrer Beratung eine Delegation des Verbands Luzerner Gemeinden (vlg) angehört. Bei der inhaltlichen Auseinandersetzung mit der Vorlage hat die WAK zudem auch die Auswirkungen der AFR-18 sowie den Wirkungsbericht Finanzausgleich und die Prognose zu dessen Teilrevision mitberücksichtigt.

Kernanliegen der Revision werden gestützt
Eine grosse Mehrheit der Kommission ist der Auffassung, dass eine Weiterentwicklung des Steuergesetzes unverzichtbar ist, um die erfolgreiche Steuerstrategie des Kantons Luzern auch in Zukunft fortzusetzen. Die Senkung der Kapitalsteuer, die Schaffung der gesetzlichen Grundlage für einen Forschungs- und Entwicklungsabzug sowie eine Patentbox mit einer höheren Entlastung des Gewinns auf Patenten werden mit grosser Mehrheit der WAK unterstützt.

Eine Minderheit der Kommission lehnt die geplanten Steuersenkungen für juristische und teilweise auch die höheren Abzüge bei den natürlichen Personen ab. Argumentiert wird mit einer zu hohen Belastung für die Kantons- und Gemeindefinanzen. Einig ist sich die Kommission, dass die Einnahmeausfälle bei den Gemeinden im Auge behalten werden sollen. Eine Mehrheit hat sich für die höhere Beteiligung der Gemeinden eingesetzt. Für eine Minderheit ist dies zu wenig ausreichend.

Leichte Justierungen
Mit Fokus auf eine austarierte Gesetzesvorlage, passte die WAK einzelne Artikel an:

  • Eine grosse Mehrheit der Kommission will natürliche und juristische Personen gleichwertig entlasten. Sie stützt eine Erhöhung und Vereinfachung des Fremdbetreuungs- und Kinderabzugs. Demgegenüber soll der Eigenbetreuungsabzug integral erhöht werden. Es handelt sich aus Sicht der Kommission um einen wichtigen Beitrag gegen den Arbeits- und Fachkräftemangel.
  • Die WAK beabsichtigt grossmehrheitlich, den von der Regierung vorgesehenen Gemeindeanteil an den OECD-Mehrerträgen von 23,5 Mio. Franken auf 26,6 Mio. Franken zu erhöhen. Die Erhöhung von 3,1 Mio. Franken soll bis ins Jahr 2029 stattfinden, um in den Gemeinden die finanziellen Auswirkungen noch besser abfedern zu können.

    Der Kantonsrat behandelt die Botschaft in 1. Lesung voraussichtlich an der Januar-Session 2024.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]