Die kantonsrätliche Kommission Wirtschaft und Abgaben (WAK) hat die vom Regierungsrat unterbreitete Botschaft (B 55) zur Härtefallregelung vorberaten. Die Kommission stimmt dem Dekret für einen Sonderkredit von 25 Millionen Franken für Härtefallmassnahmen und dem vorgesehenen Nachtragskredit zum Voranschlag 2020 einstimmig zu. Luzerner Unternehmen, welche durch die Auswirkungen der Coronakrise besonders stark gezeichnet sind, sollen zusammen mit dem Bund finanziell rasch unterstützt werden können.
Die Kommission Wirtschaft und Abgaben des Luzerner Kantonsrates hat unter dem Vorsitz von Yvonne Hunkeler (CVP, Grosswangen) die Botschaft (B 55) «Härtefallmassnahmen für Luzerner Unternehmen» an einer ausserordentlichen Sitzung in Form einer Videokonferenz vorberaten. Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat, dem Dekret für einen Sonderkredit von 25 Millionen Franken für Härtefallmassnahmen für Luzerner Unternehmen zuzustimmen. Weiter beantragt der Regierungsrat einen Nachtragskredit zum Voranschlag 2020. Das Covid-19-Gesetz des Bundes sieht vor, dass der Bund sich an Härtefallmassnahmen für Betriebe, welche stark von der Covid-19-Pandemie betroffen sind, beteiligt. Als Voraussetzung gilt jedoch, dass der Kanton die Hälfte der Finanzierung übernimmt.
WAK erkennt hohe Dringlichkeit für Härtefallmassnahmen
Die möglichst rasche Unterstützung von Luzerner Unternehmen, die von Covid-19 hart getroffen werden, ist von höchster Wichtigkeit und erfordert deshalb ein schnelles Handeln. Mit dem Dekret wurde ein zeitnaher Weg, unter Einhaltung der gesetzlichen und demokratischen Rahmenbedingungen, gefunden. Die Luzerner Lösung, wonach die Härtefallhilfe zum grössten Teil in der Form von staatlich verbürgten Krediten erfolgen soll, wird von der Kommission gestützt. Auch den geplanten A-fonds-perdu-Beiträgen von 3 Millionen Franken stimmt die WAK einstimmig zu. Ob der nun vorgesehene Betrag reicht, wird sich wohl erst in einer späteren Phase zeigen. Für die Umsetzung der Luzerner Härtefallmassnahmen hat der Regierungsrat Kriterien formuliert und ist bei der Umsetzung im Austausch mit Nachbarskantonen, insbesondere mit Zug und Aargau. Dies ist wichtig, um einer Wettbewerbsverzerrung möglichst vorzubeugen.
Schnelles Handeln und Fingerspitzengefühl sind unerlässlich
Es braucht auch aus Sicht der WAK in dieser Krisenzeit ein schnelles Agieren, damit die betroffenen Betriebe wieder eine Perspektive sehen. Der Regierungsrat sieht vor, die Härtefalllösung noch im Dezember 2020 über eine Verordnung in Kraft zu setzen. Eine Kommissionsminderheit hat die Konsultation der WAK bei der Erarbeitung des Verordnungsentwurfes gewünscht. Da nun rasches Handeln gefordert ist und der Erlass von Verordnungen in der Kompetenz des Regierungsrates liegt, verzichtet die Mehrheit der Kommission auf eine zusätzliche Sitzung. Auch der ökologische und soziale Aspekt bei der Vergabe der Gelder kam bei der Kommissionsdiskussion zur Sprache und wurde dem Regierungsrat als Hinweis mitgegeben. Für die Umsetzung dieser Unterstützungsmassnahmen braucht es viel Fingerspitzengefühl. So wurde bei der Kommissionsdebatte auch darauf aufmerksam gemacht, dass bei der Vergabe von Beiträgen und Krediten neben der wirtschaftlichen Situation auch die lokale Bedeutung eines Unternehmens berücksichtigt werden muss. Es braucht also einen ausgewogenen und breiten Mix an Beurteilungskriterien. Insbesondere soll auf eine Untergrenze bezüglich Mitarbeiterzahlen verzichtet werden, denn auch Kleinunternehmen sollen Zugang zu den Unterstützungsmassnahmen erhalten. Dem Regierungsrat wurde zu diesem Punkt eine Anregung mitgegeben. Gleichwohl ist es wichtig, dass das Vergabeprozedere nicht bürokratisch und für die Betriebe administrativ aufwändig wird. Deshalb wurde dem Regierungsrat die Ausarbeitung eines pragmatischen Vergabeprozesses empfohlen.
Die Beratung zu diesem Geschäft findet voraussichtlich an der Session von Ende November/Anfang Dezember des Luzerner Kantonsrats statt.
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