Die Kommission Gesundheit, Arbeit und soziale Sicherheit (GASK) des Luzerner Kantonsrates spricht sich in erster Beratung einstimmig dafür aus, die Finanzierung der Ergänzungsleistungen (EL) zu einer AHV-Rente für Heimbewohnerinnen und -bewohner neu zu regeln. Insbesondere die gerechtere Verteilung der Mehrkosten unter den Gemeinden würdigt die Kommission positiv.
Gemäss einem Urteil des Luzerner Kantonsgerichts muss der Wert der Heimtaxen, die beim Bezug von Ergänzungsleistungen angerechnet werden können, den effektiven Kosten angepasst und somit erhöht werden. Da die Heimkosten auf der Landschaft tendenziell tiefer liegen als in der Agglomeration und die Ergänzungsleistungen von allen Gemeinden solidarisch getragen werden, würde die Erhöhung der Taxgrenze die Gemeinden auf dem Land stärker belasten. Dieser Effekt ist unerwünscht. Deshalb soll die Finanzierung so angepasst werden, dass die Heimtaxen nur noch bis zu einer maximalen Grenze solidarisch von allen Gemeinden mitfinanziert werden müssen. Übersteigende Kosten sollen neu zulasten der Wohnsitzgemeinde gehen.
Die maximal anrechenbaren Heimtaxen (EL-Taxgrenze) werden von derzeit 141 Franken rückwirkend per 1. Januar 2020 auf 179 Franken erhöht. Diese Änderung entspricht den Anforderungen des Bundesrechts und trägt der Kostenentwicklung Rechnung. Um die mit der Erhöhung verbundenen Mehrkosten gerechter unter den Gemeinden zu verteilen, soll die Finanzierung neu lediglich bis zu einer rechnerischen Taxgrenze von 165 Franken gelten.
Die Anpassung des neuen Finanzierungsschlüssels ist für zwei Jahre befristet und wird für die Gemeinden erst ab 2021 greifen. Aus diesem Grund beteiligt sich der Kanton einmalig am Aufwand der EL für das Jahr 2020 in der Höhe von 2 Millionen Franken. Einen Beitrag in gleicher Höhe möchte auch der Stadtrat Luzern leisten.
Mit Blick auf eine definitive gesetzliche Regelung, welche ab 2023 gelten soll, wird ein Vernehmlassungsverfahren durchgeführt. Zusätzlich werden die Heimtaxen einer allgemeinen Überprüfung unterzogen.
Die GASK hat das Geschäft unter dem Vorsitz von Jim Wolanin (FDP, Neuenkirch) beraten. Die befristete Gesetzesänderung sowie das Dekret über einen Beitrag des Kantons an den Aufwand der Ergänzungsleistungen des Jahres 2020 wurden von der Kommission gutgeheissen. Jim Wolanin dazu: «Die Kommission stützt den Kompromiss, welcher vom Regierungsrat, dem Verband Luzerner Gemeinden sowie der Stadt Luzern ausgehandelt wurde.»
Die erste Beratung der Botschaft zu diesem Geschäft (B 48) findet voraussichtlich in der Septembersession des Luzerner Kantonsrats statt.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]