Die kantonsrätliche Kommission Wirtschaft und Abgaben (WAK) unterstützt die Stossrichtung der vom Regierungsrat vorgelegten Teilrevision des Tourismusgesetzes. Sie stimmt der Botschaft mit einzelnen Anpassungen einstimmig zu.
Die WAK hat unter dem Vorsitz von Guido Müller (SVP, Ebikon) die Botschaft 54 «Teilrevision Tourismusgesetz» vorberaten. Das angepasste Tourismusgesetz gründet auf dem vom Regierungsrat verabschiedeten neuen Tourismusleitbild des Kantons Luzern. Dieses bildet die strategische Grundlage für die Ausrichtung und Entwicklung des Tourismus und der kantonalen Förderung. Des Weiteren setzt der Gesetzesentwurf Vorstösse aus dem Parlament um, welche eine Überprüfung des Abgabesystems und eine Modernisierung des Tourismusgesetzes fordern.
WAK stützt die Stossrichtung
Der Tourismus ist für den Kanton Luzern ein zentraler Wirtschaftsfaktor. Die Kommission begrüsst folglich die Zielsetzung, den Tourismus im Kanton Luzern nachhaltig und somit zukunftsfähig zu gestalten. Das heisst, es wird ein umwelt-, gesellschaftsverträglicher, qualitätsorientierter und regional angepasster Tourismus angestrebt. In die digitale Transformation werden künftig viele Ressourcen investiert. Dies ist aus Sicht der Kommission notwendig. Auch das neue Tourismusleitbild mit den künftig höher gewichteten Aspekten der Nachhaltigkeit wird von der Kommission sehr begrüsst. Als besonders erfreulich erachtet die WAK zudem die stärkere Rolle der Regionen und den Schritt zu mehr Gemeindeautonomie. Dies entspricht dem Subsidiaritätsprinzip.
WAK fordert einzelne gesetzliche Justierungen
Die Kommission beantragt einzelne Anpassungen im Gesetzesentwurf. So soll die Forderung nach einem gesellschaftsverträglichen Tourismus zusätzlich prominent verankert werden, obwohl dieser Aspekt im Ziel, den Tourismus nachhaltiger zu gestalten, enthalten ist. Damit soll signalisiert werden, dass die Interessen der betroffenen Bevölkerung künftig besser berücksichtigt werden. Dass die örtliche von der kantonalen Beherbergungsabgabe entkoppelt wird, erachtet die Kommission als richtig. Dies ist ein wichtiger Schritt zugunsten der Gemeindeautonomie. Die maximale Höhe der Beherbergungsabgaben für die Gemeinden soll aus Sicht der Kommission zudem nicht wie vom Regierungsrat vorgeschlagen auf 80 Rappen festgelegt, sondern wie beim Kanton auf maximal 150 Rappen gedeckelt werden. Darüber hinaus beantragt die WAK eine gesetzliche Verankerung jener Punkte, welche in der Leistungsvereinbarung mit der touristischen Organisation geregelt und auch mit messbaren Zielen hinterlegt werden sollen. Die Kommission möchte weiter eine gesetzliche Grundlage schaffen, damit auch der Meldeschein gemäss Gastgewerbegesetz künftig digital abgewickelt werden kann. Damit kann das Meldewesen in der Beherbergung umfassend digitalisiert werden.
Eine Minderheit der Kommission hätte eine breitere gesetzliche Verankerung der drei Dimensionen der Nachhaltigkeit gewünscht. Weiter forderte sie höhere Beherbergungsabgaben, um die Chancen im Bereich Nachhaltigkeit und Digitalisierung gezielter nutzen zu können.
Die WAK bedankt sich beim Regierungsrat und bei allen beteiligten Personen für die Erarbeitung der Botschaft 54. Die Vorlage wird an der September-Session des Kantonsrates behandelt.[simpay id=“117196″]