Die Kommission Gesundheit, Arbeit und soziale Sicherheit (GASK) des Luzerner Kantonsrates will die finanziellen Folgen der Corona-Pandemie für die Spitäler abfedern. Sie spricht sich einstimmig dafür aus, dass sich der Kanton mit 14 Millionen Franken an den Einbussen der Luzerner Listenspitäler beteiligt. Ebenso soll der Verlust des Luzerner Kantonsspitals (LUKS) durch eine Aktienkapitalerhöhung gedeckt werden.
Infolge verschiedener Schutzmassnahmen, behördlicher Anordnungen und aufgrund von Patientenrückgängen hatten die Luzerner Listenspitäler hohe Covid-bedingte Mehrkosten sowie Mindereinnahmen zu verzeichnen. An den unverschuldeten finanziellen Einbussen soll sich der Kanton Luzern mit Beiträgen in der Gesamthöhe von 14 Millionen Franken beteiligen. Hierfür unterbreitet der Regierungsrat dem Kantonsrat ein entsprechendes Dekret über einen Sonderkredit sowie für einen Nachtragskredit zum Voranschlag 2021 (B 75).
Das Luzerner Kantonsspital (LUKS) hat im Jahr 2020 infolge der Covid-19-Pandemie einen Bruttoverlust von 38,7 Millionen Franken erlitten. Um die Weiterentwicklung des LUKS nicht zu erschweren und um einen Teil des Verlusts zu decken, soll der Kanton eine Aktienkapitalerhöhung im Umfang von 25,9 Millionen Franken vornehmen. Dem Kantonsrat wird ein entsprechendes Dekret über einen Sonderkredit sowie über die Genehmigung einer Statutenänderung der LUKS AG unterbreitet (B 76).
Die Beiden Botschaften B 75 und B 76 befassen sich mit den finanziellen Corona-Folgenschäden in der Luzerner Spitallandschaft. Covid-19 hat die Gesellschaft aber auch das Gesundheitswesen stark getroffen. Während der Pandemie wurde seitens der Luzerner Spitäler Grossartiges geleistet, sodass die medizinische Grundversorgung unter erschwerten Bedingungen aufrechterhalten werden und ein grosser Beitrag an der Bewältigung der Krise geleistet werden konnte. Jim Wolanin, der Präsident der GASK, hält fest: «Die Kommission ist einstimmig der Ansicht, dass eine Notwendigkeit einer finanziellen Unterstützung der Spitäler vorliegt, sodass diese auch zukünftig ihrem Versorgungsauftrag nachkommen können. Die erbrachten Leistungen der Spitäler im Kanton Luzern werde durch die Kommission anerkannt und geschätzt». Die GASK unterstützt geschlossen die finanzielle Unterstützung der Spitäler durch den Kanton und spricht sich in ihrer Beratung für die beiden Dekrete aus.
Die Beratung der Vorlage findet voraussichtlich in der November-Session des Luzerner Kantonsrats statt.
Anhang
Botschaft B 75
Botschaft B 76[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]