Kommission unterstützt neue gesetzliche Grundlage für die grossen Luzerner Kulturinstitutionen

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Luzerner Staatskanzlei

Die kantonsrätliche Kommission Erziehung, Bildung und Kultur (EBKK) hat die Änderungen des Kulturfördergesetzes vorberaten und stimmt der Vorlage mit grosser Mehrheit zu. Hauptpunkt der vorgeschlagenen Änderungen ist der neue Kostenteiler für die Betriebsbeiträge an die grossen Luzerner Kulturbetriebe. Der Finanzierungsschlüssel soll schrittweise angepasst werden, bis er das Verhältnis von 60 Prozent zulasten des Kantons und 40 Prozent zulasten der Stadt erreicht. Aufgrund der grösseren Mitverantwortung der Stadt wird zudem die Organisation des Zweckverbandes Grosse Kulturbetriebe angepasst. Ausserdem werden allfällige Investitionsbeiträge für Infrastrukturprojekte bei den Kulturinstitutionen von Fall zu Fall ausgehandelt.

Die Kommission Erziehung, Bildung und Kultur des Luzerner Kantonsrates hat unter dem Vorsitz von Rahel Estermann (Grüne/Junge Grüne, Luzern) die Botschaft (B 70) «Neuer Kostenteiler Zweckverband Grosse Kulturbetriebe» vorberaten.

Die vorgesehenen Anpassungen im Überblick
Stadt und Kanton Luzern finanzieren die fünf grossen Luzerner Kulturinstitutionen gemeinsam durch den Zweckverband Grosse Kulturbetriebe. Die Stadt beteiligt sich aktuell zu 30 Prozent und der Kanton zu 70 Prozent an den Betriebskosten dieser Kulturbetriebe. Der Regierungsrat beantragt eine schrittweise Anpassung des Finanzierungsschlüssels. So soll der Kanton Luzern letztlich 60 Prozent und die Stadt Luzern 40 Prozent der Betriebsbeiträge tragen. Zudem haben sich Kanton und Stadt darauf geeinigt, dass anstehende künftige Investitionen beim Luzerner Theater von der Stadt und diejenigen beim Verkehrshaus der Schweiz vom Kanton mitgetragen werden. Durch diese Regelung wird der Kanton ab 2025 jährlich um rund 2,87 Millionen Franken entlastet. Der Regierungsrat beabsichtigt, diese Gelder für die vorgesehene Aufstockung der Betriebsmittel des neuen Luzerner Theaters einzusetzen. Aufgrund der grösseren Mitverantwortung der Stadt Luzern wird zudem die Organisation des Zweckverbandes angepasst.

Kommission befürwortet mit grosser Mehrheit die Neuregelungen
Die Kommission liess sich zuerst von zwei Vertretungen der Projektierungsgesellschaft das weiterentwickelte Betriebskonzept des Luzerner Theaters vorstellen. Im Anschluss folgte die Beratung von B 70. Die grosse Mehrheit der Kommission befürwortet eine schrittweise Anpassung des Kostenteilers für die Betriebsbeiträge auf 60/40. Eine Kommissionsminderheit erachtet den künftigen Verteilschlüssel zwar als angemessen, es stehen jedoch für sie zu viele offene Fragen im Raum betreffend Konzept und Entwicklung der Betriebskosten des neuen Luzerner Theaters sowie der Wirkungen auf den Zweckverband und den Kanton als dessen Mitträger. Eine Kommissionsminderheit hat sich deshalb enthalten. Die klare Zuteilung der Verantwortlichkeiten bei den Infrastrukturprojekten – die Zuständigkeit der Stadt für das Luzerner Theater und die Zuständigkeit des Kantons für das Verkehrshaus der Schweiz – beurteilt die Kommissionsmehrheit als sinnvoll und erhofft sich so ein zügiges Vorantreiben der Projekte. Auch die neuen paritätischen Mitwirkungsrechte und einen alternierenden Lead im Zweckverband stützt die Kommission. Indes zeigt sich ein Teil der Kommission enttäuscht darüber, dass sich der vielbesagte Kulturkanton Luzern an den Infrastrukturkosten des Luzerner Theaters nicht beteiligt. Zudem ist eine Minderheit der Meinung, dass die freiwerdenden Mittel von 2,87 Millionen Franken in die kantonale Kulturförderung hätte zurückfliessen müssen und nicht erst in einigen Jahren zum Luzerner Theater. Eine Auslegeordnung wäre angebracht gewesen.

Kommission unterstützt die Anpassungen am Beurkundungsgesetz

Die Notarinnen und Notare im Kanton Luzern erheben Gebühren nach einem staatlichen Tarif. Um einem parlamentarischen Auftrag nachzukommen, wurde der Gebührentarif für die öffentlichen Beurkundungen überprüft. Die Kommission Justiz und Sicherheit ist mit den vorgeschlagenen Anpassungen einverstanden und unterstützt, dass keine Änderung hin zu einem reinen Stundentarif vorgenommen wird.

Die Kommission Justiz und Sicherheit des Kantonsrates (JSK) hat unter dem Vorsitz von Inge Lichtsteiner-Achermann (CVP, Egolzwil) die Anpassung des Beurkundungsgesetzes (B 74) vorberaten und sich über die darauf abgestimmte Teilrevision der Verordnung über die Beurkundungsgebühren informieren lassen. Die Gesetzesvorlage sieht die Aufhebung der Wohnsitzpflicht für die Notarinnen und Notare im Kanton Luzern, die Zulassung der hauptamtlichen Gemeindeschreiber-Substitutinnen und -Substitute als Notarinnen beziehungsweise Notare sowie eine Vereinfachung im Verfahren vor der Aufsichtsbehörde für die Urkundspersonen vor. Inskünftig soll der Präsident oder die Präsidentin der Aufsichtsbehörde bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Vergütungen entscheiden, wenn der Streitwert weniger als 20’000 Franken beträgt. Als Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens soll im Kanton Luzern am weitgehend bewährten Gebührenmodell für Notariatsdienstleistungen festgehalten und kein Systemwechsel hin zu einem reinen Stundentarif eingeführt werden.

Die JSK ist mit den Anpassungen einverstanden und unterstützt, dass keine Änderung hin zu einem reinen Stundentarif vorgenommen wird. Mit dem Tarif nach Zeitaufwand würde nämlich die Beurkundung von Geschäften mit geringem oder ohne Geschäftswert teurer. Die heutige soziale Querfinanzierung könnte nicht mehr beibehalten werden, und es steht zu befürchten, dass der reine Zeittarif Ineffizienzen belohnt und einen falschen Anreiz schaffen würde. Die JSK entschied einstimmig.

Der Kantonsrat wird diese Anpassung des kantonalen Beurkundungsgesetzes voraussichtlich an der September-Session beraten.

Das Geschäft (B 70) wird voraussichtlich in der September-Session vorberaten.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]