Kommission weist Verlängerung der Sonderabgabe zur Finanzierung der altlastenrechtlichen Ausfallkosten zurück

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Staatskanzlei des Kantons Luzern

Die Kommission Raumplanung, Umwelt und Energie (RUEK) des Luzerner Kantonsrates ist mit der Verlängerung der Sonderabgabe zur Finanzierung der altlastenrechtlichen Ausfallkosten nicht einverstanden. Sie weist die Botschaft zurück an den Regierungsrat. Die Aufgabe soll wieder vom Kanton übernommen werden.

Die RUEK weist die Änderung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über den Umweltschutz – Verlängerung der Sonderabgabe zur Finanzierung der altlastenrechtlichen Ausfallkosten (B 78) mit knappem Mehr zurück. Sie beauftragt den Regierungsrat die Botschaft zu überarbeiten.

Die knappe Mehrheit der Kommission ist der Auffassung, dass die im Rahmen des Konsolidierungsprogramms 2017 (KP17) eingeführte Sonderabgabe nicht mehr verlängert werden soll. Die Aufgabe sei zurück an den Kanton zu übertragen, da sich die finanziellen Rahmenbedingungen beim Kanton entsprechend geändert haben. Da somit ein Ausstiegsszenario für die bereits während fünf Jahren erhobene Sonderabgabe nötig wird, muss die Vorlage komplett überarbeitet werden.

Die Minderheit folgte der Argumentation des Regierungsrates und wollte die Dauer der Sonderabgabe um fünf Jahre verlängern, wie dies auch bei der ursprünglichen Beratung des KP17 in Aussicht gestellt wurde.

Einig sind sich alle darin, dass die noch ausstehenden Untersuchungen und Sanierungen von Altlasten rasch an die Hand genommen werden.

Die RUEK hat das Geschäft unter dem Vorsitz von Peter Fässler (SP, Kriens) vorberaten. Das Geschäft wird an der Oktober-Session des Kantonsrats behandelt.

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