Kommission weist Voranschlag 2026 zurück und genehmigt AFP nicht

Spread the love

Staatskanzlei Luzern

Die Planungs- und Finanzkommission PFK beantragt dem Kantonsrat die Rückweisung des Voranschlags 2026 und die Nichtgenehmigung des Aufgaben- und Finanzplans für die Planjahre 2027–2029.

Die Planungs- und Finanzkommission PFK hat unter dem Vorsitz von Präsident Ruedi Amrein (FDP, Malters) den Aufgaben- und Finanzplan 2026–2029 (AFP) mit dem Voranschlag für 2026 beraten. In derselben Sitzung hat die PFK auch die Beteiligungsstrategie 2026 sowie diverse Nachtragskredite zum Voranschlag 2025 vorberaten.

AFP 2026–2029 mit Voranschlag 2026
Die PFK zeigt sich mehrheitlich unbefriedigt vom Voranschlag 2026, den der Regierungsrat dem Kantonsrat zur Festsetzung unterbreitet. Hauptkritikpunkt ist das starke Wachstum des Sach- und Personalaufwands, der auch aus dem Aufbau vieler neuer Stellen resultiert. Insgesamt sollen die Ausgaben in den Jahren 2026–2029 um 7,4 Prozent steigen, allein im Voranschlagsjahr 2026 um 6,9 Prozent.

Der Kantonsrat hat in den vergangenen Jahren diverse Male gefordert, dass das Ausgabenwachstum zu beschränken sei. Angesichts der geopolitischen und konjunkturellen Situation und der Tatsache, dass die vom Regierungsrat erwarteten und berücksichtigten Mehreinnahmen unsicherer als in der Vergangenheit erscheinen, verlangt eine Mehrheit der PFK eine Beschränkung des Ausgabenwachstums. Der Regierungsrat habe den Voranschlag 2026 auf die Dezembersession 2025 zu überarbeiten. Im Voranschlagsjahr 2026 soll im Bereich Allgemeine Verwaltung das Ausgabenwachstum (Basis Budget 2025) grundsätzlich maximal dem Wirtschaftswachstum von 1,2 Prozent entsprechen. Auch in den weiteren Bereichen – ausser den Steuern – soll im Voranschlagsjahr 2026 das Wirtschaftswachstum Basis für das Ausgabenwachstum bilden, wobei gebundene Ausgaben, mengenwachstumsbegründete Ausgabensteigerungen (proportional) und politisch gewollte Ausgabensteigerungen für die Mobilitätsfinanzierung, die Standortförderung und den Ausbau von Justiz und Polizei die Ausnahmen bilden sollen.

Eine Minderheit der PFK stimmte gegen die Rückweisung des Voranschlags, weil generelle Kürzungsaufträge als unseriös und unspezifisch betrachtet sowie geplante und wichtige Investitionen in die Zukunft gefährdet würden und um einen möglichen budgetlosen Zustand zu verhindern.

Die PFK beantragt dem Kantonrat grossmehrheitlich, den Aufgaben- und Finanzplan 2026–2029 des Kantons Luzern nicht zu genehmigen, und beauftragt den Regierungsrat einstimmig, diesen erst auf die Planungsperiode 2027−2030 hin zu überarbeiten.

Die PFK ist mehrheitlich einverstanden mit einer Reduktion des Steuerfusses von 1.55 auf 1.45 Einheiten.

Beteiligungsstrategie 2026

Die PFK hat hinsichtlich der Beteiligungsstrategie diverse Bemerkungen formuliert oder von anderen ständigen Kommissionen übernommen und beantragt diese dem Kantonsrat. Mit diesen Anpassungen beantragt die PFK einstimmig die Genehmigung der Beteiligungsstrategie.

Nachtragskredite zum Voranschlag 2025
Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat sieben Nachtragskredite zum Voranschlag 2025. In der Erfolgsrechnung 2025 sollen Mehrkosten von rund 21,7 Millionen Franken zusätzlich bewilligt werden. Der grössere Teil fällt in den Aufgabenbereichen Naturgefahren und Hochschulbildung an. Der zusätzliche Mittelbedarf kann mit der Zunahme der Staatssteuererträge und der Gewinnausschüttung der Schweizerischen Nationalbank finanziert werden. Die PFK ist mit diesen Nachtragskrediten grossmehrheitlich einverstanden und beantragt dem Kantonsrat deren Bewilligung.

Der Kantonsrat wird diese Vorlagen an der Oktober Session beraten.