Kommission wünscht für 2022 tiefere Staatssteuer als der Regierungsrat

Spread the love

Luzerner Staatskanzlei

Die Planungs- und Finanzkommission beschliesst den Voranschlag 2022 mit einer Steuerfusssenkung und genehmigt den AFP 2022-2025. Die Beteiligungsstrategie 2022 weist sie zur Verbesserung zurück an den Regierungsrat.

Die Planungs- und Finanzkommission PFK hat unter dem Vorsitz von Präsidentin Vroni Thalmann-Bieri (SVP, Flühli) den Aufgaben- und Finanzplan 2022-2025 mit dem Voranschlag 2022 vorberaten. Die PFK hat den vom Regierungsrat unterbreiteten Voranschlag 2022 bei zwei Themen angepasst. Sie erhöht mit grosser Mehrheit das Globalbudget der Staatskanzlei um 100’000 Franken, damit diese die personellen Ressourcen bei der Aufsichts- und Kontrollkommission AKK des Kantonsrates aufstocken kann. Diese Notwendigkeit ergab sich aus einer vom Kantonsrat gewünschten Überprüfung der Ressourcen und der Arbeitsweise des Kommissionendienstes. Dieser Bericht sah hauptsächlich Handlungsbedarf bei den Ressourcen des Sekretariats der AKK, damit die Kommission ihre Arbeit ordnungsgemäss erledigen kann.

Angesichts der überdurchschnittlich hohen Ausschüttung der Schweizerischen Nationalbank SNB erachtete es der Regierungsrat als angezeigt, die Staatssteuern von 1,7 auf 1,65 Einheiten zu senken. Eine Mehrheit der PFK erachtete diese Senkung als zu wenig weitgehend und beschloss, dem Kantonsrat für 2022 eine Senkung auf 1,6 Einheiten zu beantragen. Diese Reduktion sei aber inhaltlich mit der aktuellen und für die kommenden Jahre erwarteten höheren Ausschüttung der SNB verknüpft. Die Steuerfusssenkung müsse wieder überprüft werden, sobald die Ausschüttungen nicht mehr in der aktuellen Höhe erwartet werden. Eine Minderheit der Kommission erachtete es angesichts unbekannter künftiger Kosten und einem Stau bei den Investitionen aufgrund der vergangenen Sparpakete als verfrüht, eine Steuerfussreduktion vorzunehmen. Mit den durch die Kommission beantragten Anpassungen beschloss die PFK den Voranschlag einstimmig mit einem Ertragsüberschuss von 18’052’616 Franken und einem Nettovermögen per 31. Dezember 2022 von 37,1 Millionen Franken. Die Nettoinvestitionen sollen 226’339’177 Franken betragen. Die PFK hat sich grossmehrheitlich auch für die Genehmigung des AFP 2022-2025 mit den Planjahren 2023 bis 2025 ausgesprochen. Die PFK wird dem Kantonsrat aber diverse Bemerkungen dazu beantragen.

Nachtragskredite Voranschlag 2021
Die PFK beriet auch diverse Nachtragskredite zum Voranschlag 2021 in der Höhe von 18’807’600 Franken sowie einen Sonderkredit von 11’319’000 Franken zur Ausrichtung von weiteren Ausfallentschädigungen aufgrund der Covid-19-Pandemie im Kulturbereich. Diesen Sonderkredit betreffend haben alle Parteien darauf hingewiesen, dass der Kanton zwingend selber Geld sprechen muss, um die entsprechenden Bundesgelder abzuholen. Da die Nachtragskredite lediglich eine Abweichung von 0,6 Prozent zum Budget 2021 ausmachen, beschloss die PFK einstimmig deren Bewilligung.

Rückweisung Beteiligungsstrategie 2022
Nicht einverstanden ist die PFK mit der Beteiligungsstrategie 2022. Sie übernimmt aus den Mitberichten der Aufsichts- und Kontrollkommission und der Staatspolitischen Kommission die Anträge auf Rückweisung und unterstützt diese einstimmig. Die Rückweisung zur Verbesserung wird mit dem Auftrag verbunden, in der Beteiligungsstrategie sei einleitend an geeigneter Stelle darauf hinzuweisen, dass die AKK dem Regierungsrat gestützt auf ein von ihr in Auftrag gegebenes Gutachten Empfehlungen zur Weiterentwicklung der kantonalen Public Corporate Governance abgegeben hat. Die relevanten Empfehlungen seien vom Regierungsrat gründlich zu prüfen bzw. umzusetzen. Der konkrete Umgang mit den Empfehlungen der AKK sei in der Beteiligungsstrategie für die Organisationen mit Risikoeinteilung A und B abzubilden. Die PFK wies in der Beratung darauf hin, dass sich die Welt seit der letzten Beratung der Beteiligungsstrategie vor vier Jahren verändert habe. Die vor kurzem stattgefundenen Skandale haben das Vertrauen in selbständige Organisationen von Bund und Kantonen erschüttert. Daraus ergebe sich die politische Notwendigkeit, bei kantonalen Beteiligungen unter anderen konsequent verbesserte Offenlegungs- und Ausstandsregelungen sowie Mandatsverträge für alle Eignervertreter vorzusehen. Dies sei in der Beteiligungsstrategie abzubilden.

Der Kantonsrat wird die Vorlagen an der Session vom 25./26. Oktober 2021 beraten.

Anhang
B 79 – Aufgaben- und Finanzplan (AFP) 2022–2025; mit Entwurf des Voranschlags 2022

[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]