Der Kanton Luzern passt die Kontroll- und Messpflicht bei Holzfeuerungen bis 70 Kilowatt (kW) Leistung an. Dies aufgrund der Änderung der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) des Bundes, die per 1. Juni 2018 in Kraft getreten ist. Neu werden Holzheizkessel ab 40 bis 70 kW nicht mehr wie bis anhin alle zwei Jahre, sondern alle vier Jahre gemessen.
Die neue Luftreinhalte-Verordnung des Bundes (LRV) schreibt für kleinere Holzheizkessel bis 70 kW Leistung eine Abnahmemessung vor. Dabei werden die Feststoffe (Staub) und das Kohlenmonoxid (CO) gemessen. Bei Anlagen, die naturbelassenes Holz verbrennen, ist das CO anschliessend alle vier Jahre zu messen. Bei Holzherden und Einzelraumfeuerungen besteht keine Messpflicht. Bei diesen findet wie bisher alle zwei Jahre eine Aschenkontrolle statt.
Messungen aller vier Jahre
Aufgrund der neuen Luftreinhalte-Verordnung passt der Kanton Luzern die bestehenden Kontroll- und Messpflichten an, die der Luzerner Regierungsrat mit dem Massnahmenplan Luft im Juni 2008 beschlossen hat. Sie werden durch die geänderten Bestimmungen der LRV ersetzt. Neu werden Holzheizkessel ab 40 bis 70 kW nicht mehr wie bis anhin alle zwei Jahre, sondern alle vier Jahre gemessen. Der noch laufende zweijährige Messzyklus endet 2019. Anschliessend kommt die vierjährige Messperiode zum Tragen.
Für Holzheizkessel mit einer Leistung von unter 40 kW gilt neu gemäss den Vorgaben der LRV ebenfalls eine Messpflicht im Vier-Jahres-Rhythmus. Diese Anlagen unterstanden bis anhin keiner Messpflicht. In Absprache mit den Zentralschweizer Kantonen, welche die Kontroll- und Messpflichten harmonisiert umsetzen, beginnt die Messpflicht für Holzheizkessel von unter 40 kW am 1. Januar 2020. Mit der Einführung treten auch tiefere CO- und Staub-Grenzwerte in Kraft. Die bisherige Kontrolle der übrigen Holzfeuerungen wie Kochherde, Kachelöfen, Cheminées etc. findet wie bisher in Form einer Aschenentnahme statt.
Weitere Informationen finden Sie unter diesem Link.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]