Altdorf (ots) – In einem jetzt bekannt gewordenen Brief gibt UVEK-Vorsteherin Doris Leuthard zu, bei der Verladelösung für die Sanierung des Gotthard-Strassentunnels von einem Gratistransport für die Lastwagen ausgegangen zu sein. Die Alpen-Initiative ist in ihrer Pressemitteilung vom 17. Dezember aufgrund anderer Unterlagen des Bundes noch von einer Gebühr von 105 Franken ausgegangen.
Die Verkehrsministerin begründet ihre Rechnung damit, dass ein Verlad der Lastwagen zu Mindereinnahmen bei der LSVA führe und Verladegebühren Umwegfahrten verursachen könnten. Bei Benützung einer Kurz-Rola zwischen Erstfeld und Biasca würden dem Bund aber nur LSVA-Einnahmen von rund 65 Franken entgehen, für die übrigen vier Fünftel der Strecke zwischen Basel-Chiasso müsste die LSVA weiterhin bezahlt werden. Für den Verlad könnten aber weit höhere Gebühren verlangt werden.
Solange die Verladegebühren nicht höher sind als die Kosten der Fahrt auf der Strasse, haben Strassentransporteure keinen Anlass, eine andere Route zu wählen. Die Kosten eines Strassentransportes bestehen zusätzlich aus Treibstoffkosten, Fahrzeugabnützung und Amortisation sowie den Fahrerkosten. Total wären so Verladegebühren von rund 210 Franken möglich, was fast den Selbstkosten des Verlades entspricht. Theoretisch könnten die Gebühren sogar höher sein: Die Umwegfahrt Basel – Chiasso via San Bernardino ist 85 km (30%) länger als über den Gotthard und führt über einen Kulminationspunkt von 1650 statt nur 1170 Meter, was rund 50% mehr Aufstiegsmetern entspricht.
Werden die Lastwagen aber gratis oder zu einem Tarif unter den Kosten der Fahrt auf der Strasse durch den Gotthard transportiert, wie das der Bundesrat seiner Rechnung zugrunde gelegt hat, so wird die Verlagerungspolitk unterlaufen, indem die Strasse gegenüber der Schiene verbilligt wird.
Durch eine korrigierte Rechnung würde eine zweite Röhre inklusive der Folgekosten für Betrieb und Unterhalt des zusätzlichen Tunnels während 40 Jahren 3 bis 3,5 Milliarden teurer als die Verladelösung.