Kraftwerk Lucendro – Kanton Uri muss keine Ersatzenergie an Unterlieger SBB, CKW, KW Göschenen, Korporation Ursern und EW Ursern liefern

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Kanton Uri

Ende 2024 lief die Lucendrokonzession aus. Die Kantone Uri und Tessin kamen im November 2024 überein, dass sie das Kraftwerk Lucendro künftig als gleichberechtigte Partner führen. Im Hinblick auf diese Neukonzessionierung gelangten SBB, CKW, KW Göschenen, Korporation Ursern und EW Ursern an das Bundesamt für Energie (BFE) mit dem Begehren, als Betreiber der Unterliegerwerke entlang der Reuss stehe ihnen weiterhin Ersatzenergie aus dem KW Lucendro zu. Das Wasser, das natürlicherweise durch die Reuss nach Uri fliessen würde, werde durch den Stausee Lucendro auf die Tessiner Seite abgeleitet. Die Unterliegerwerke machten daher geltend, dass ihnen die Energie als Abgeltung für das fehlende Wasser in der Reusskaskade auch nach dem Heimfall der alten Konzession per Ende 2024 zustehe. Sie argumentierten, dass der Kanton Uri ihnen die «Gesamtwasserkräfte der Reuss» seit 1907 bis heute unverändert zugewiesen habe und dass diese Wasserrechte auch im Rahmen einer neuen Lucendrokonzession bestehen bleiben. Uri schulde ihnen daher weiterhin Gratis-energie im Umfang von rund 6.6 GWh als Ersatz für ihre Ausfälle. Es handelt sich um Energielieferungen im Umfang von rund 700’000.- Franken pro Jahr, je nach Marktpreis.

Das BFE hat am 18. Dezember 2024 über die Ansprüche der Urner Unterlieger entschieden. Es folgte dabei in allen Punkten den Argumenten des Kantons Uri. Die Anträge von SBB, CKW, KW Göschenen, Korporation Ursern und Elektrizitätswerk Ursern auf Lieferung von Ersatzenergie ab dem 1. Januar 2025 aus dem KW Lucendro wurden abgewiesen. Das Wasserrechtsgesetz sehe seit seinem Inkrafttreten am 1. Januar 1918 vor, dass die maximale Dauer einer Konzession 80 Jahre betrage. Mit Ablauf dieser Frist erlösche die Konzession von sich aus. Daher könnten die bestehenden Wasserechtskonzessionen der Unterlieger entgegen der damaligen Bezeichnung keine Verlängerungen, sondern nur Neuerteilungen darstellen. Und bei diesen habe der Kanton Uri die umstrittenen Wassermengen nicht nochmals an die Unterlieger verliehen.

Davon nicht betroffen sind die Energielieferungen des Lucendro-Kraftwerks an die Korporation Ursern im Umfang von 1.3 GWh im Zusammenhang mit der Übernahme von Restwasserauflagen durch das Kraftwerk Hospental, die bei der Erneuerung der Lucendrokonzesson im Jahr 1989 erlassen wurden.