Der Kanton Luzern fördert das professionelle Kunst- und Kulturschaffen mit Beiträgen von der Recherche über die Entwicklung bis zur Produktion. Die Ausschreibungen der Förderbeiträge für die erste Jahreshälfte 2025 sind lanciert.
Professionelle Kunst- und Kulturschaffende werden vom Kanton Luzern mittels Recherche-, Entwicklungs-, Produktions- und Werkbeiträgen gefördert. Die Beiträge werden in einem Wettbewerbsverfahren von einer fünfköpfigen Jury vergeben. Im Januar 2025 starten die spartenübergreifenden Ausschreibungen für Recherche- und Entwicklungsbeiträge und für Produktionsbeiträge in den Sparten «Musik» und «Theater/Tanz» sowie die Sonderausschreibung «Programmbeiträge an Kulturveranstaltende». Im zweiten Halbjahr 2025 folgen die Ausschreibungen unter anderem in den Sparten «Angewandte Kunst» und «Bildende Kunst».
Ausschreibungen im Januar 2025
Für die Ausschreibung in der ersten Jahreshälfte ist eine Fördersumme von 360’000 Franken vorgesehen. Diese wird wie folgt eingesetzt:
- Mit der Ausschreibung für «Recherchebeiträge» soll Kunst- und Kulturschaffende aller Sparten ausserhalb des Produktionsprozesses die Möglichkeit der Analyse, Reflexion und Weiterführung ihrer Arbeit geboten werden. Hierfür stehen 60’000 Franken zur Verfügung.
- Die Ausschreibung «Entwicklungsbeiträge» mit einer Summe von 60’000 Franken bietet Kunst- und Kulturschaffenden aller Sparten die Möglichkeit zur vertieften Auseinandersetzung und Realisation ihrer Arbeit. Dabei soll das Projekt eine klare Zielsetzung verfolgen, muss aber nicht zwingend in einem konkreten Projekt oder einer Produktion enden.
- Die Ausschreibung «Produktionsbeiträge Musik» bildet das aktuelle Schaffen von Musikschaffenden in sämtlichen Musikbereichen (Jazz, Klassik, Rock/Pop, Volksmusik, etc.) ab. Die Beiträge dieser Ausschreibung dienen der Produktion sowie den damit verbundenen Aufwänden für Promotion und Distribution. Insgesamt stehen 60’000 Franken zur Verfügung.
- Die Beiträge der Ausschreibung «Produktionsbeiträge Theater/Tanz» in der Höhe von 120’000 Franken können für Produktionen von professionellen Theater- und Tanzschaffenden vergeben werden, die erstmals ab Juli 2025 aufgeführt werden.
- Die Sonderausschreibung «Programmbeiträge an Kulturveranstaltende» soll die Realisierung und Weiterführung innovativer Programme fördern und mithelfen, einen speziellen Programmteil zu realisieren. Hierfür stehen 60’000 Franken zur Verfügung.
Ergänzend führt der Kanton Luzern gemeinsam mit der Stadt Luzern eine Ausschreibung für Tourneebeiträge in den Sparten «Musik» und «Theater/Tanz» sowie von Auswärtsaktivitäten von Kunstschaffenden in der Schweiz durch. Die Ausschreibung erfolgt ganzjährig, wofür eine Beitragssumme von 80’000 Franken zur Verfügung steht.
Die Unterlagen zu allen Ausschreibungen, die im Rahmen der selektiven Förderung vergeben werden, können auf der Website www.kultur.lu.ch heruntergeladen werden. Die Dossiers für die Teilnahme an den Ausschreibungen werden digital über das Gesuchportal entgegengenommen.
Eingabeschluss ist am Freitag, 4. April 2025.