Das eidgenössische Mehrwertsteuergesetz soll teilrevidiert werden. Gegenstand der Revision ist unter anderem die Besteuerung von Subventionen die in der Vergangenheit regelmässig für Unklarheiten sorgt. Der Vorentwurf, der auf Bundesebene in die Vernehmlassung ging, bringt gemäss den kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren (FDK) die nötige Klärung nicht. Diese Ansicht teilt auch der Luzerner Regierungsrat.
«Subventionen, die vom Gemeinwesen erbracht werden, sollen nicht steuerlich belastet werden, sondern in vollem Umfang dem Empfänger zugute kommen», kommentiert Finanzdirektor Reto Wyss die Ablehnung der Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes. Damit teilt der Luzerner Finanzdirektor die Meinung der kantonalen Finanzdirektorinnen- und -direktoren (FDK). Die Regierung hat sich in ihrer Vernehmlassungsantwort zur Vorlage dementsprechend negativ geäussert.
Die steuerliche Behandlung von Subventionen ist seit der Einführung des schweizerischen Mehrwertsteuersystems ein Zankapfel. Dafür gibt es insbesondere zwei Gründe, die das Gemeinwesen auf kommunaler und kantonaler Ebene betreffen: Die schwierige Abgrenzung zwischen Subventionen mit und ohne Gegenleistung sowie die Tatsache, dass die Subventions-Begünstigten das Recht auf den vollen Vorsteuerabzug verlieren. Das bedeutet, dass ein Teil der von Gemeinwesen bezahlten Subventionen für die Mehrwertsteuer aufgewendet wird und somit dem Bund statt den eigentlichen Empfängern zugute kommt.
Diese Situation ist für die kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren inakzeptabel. Die FDK fordert nun zwei Änderungen: Die Mehrwertsteuerbefreiung der an Gemeinwesens erbrachten Leistungen und die Zusicherung des vollen Vorsteuerabzugs.
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