Kurzmitteilung der ordentlichen Einwohnergemeindeversammlung von heute Abend

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Stadt Sursee

Veröffentlichungder Abstimmungsergebnisse gemäss § 112 des kantonalen Stimmrechtsgesetzes (StRG)
der ordentlichen Einwohnergemeindeversammlung
vom Montag, 11. Dezember 2017, 19.30 Uhr, Rathaus Sursee
Ergebnisse:
Traktandum 1
Finanz- und Aufgabenplan 2018 – 2022 zur Kenntnisnahme
Der Finanz- und Aufgabenplan 2017 – 2022 wurde zustimmend zur Kenntnis genommen.
Traktandum 2
Jahresprogramm 2018 zur Kenntnisnahme
Das Jahresprogramm 2018 wurde zustimmend zur Kenntnis genommen.
Traktandum 3
Voranschlag 2018
Traktandum 3.1
Genehmigung des Voranschlags 2018 mit einem Aufwandüberschuss von Fr. 1‘804‘200
sowie der Investitionsrechnung 2018 mit einer Nettoinvestitionszunahme von
Fr. 15‘260‘000
Dem Voranschlag 2018 mit einem Aufwandüberschuss von Fr. 1‘804‘200 sowie der
Investitionsrechnung 2018 mit einer Nettoinvestitionszunahme von Fr. 15‘260‘000 wurden einstimmig zugestimmt.
Traktandum 3.2
Festsetzung des Steuerfusses 2018 unverändert mit 1.85 Einheiten
Der Festsetzung des Steuerfusses 2018 unverändert mit 1.85 Einheiten wurde einstimmig zugestimmt.
Traktandum 3.3
Ermächtigung des Stadtrats zur Aufnahme von Fremdkapital zur Deckung des
Finanzierungsfehlbetrages von Fr. 18‘034‘500
Der Stadtrat wurde mit grossem Mehr zur Aufnahme von Fremdkapital zur Deckung des Finanzierungsfehlbetrages von Fr. 18‘034‘500 ermächtigt.
Traktandum 4
Beschlussfassung über die Revision der Gemeindeordnung (GO) der Stadt Sursee
vom 23. September 2007 aufgrund des neuen Finanzhaushaltsgesetzes für Gemeinden FHGG) / HRM2 sowie aufgrund von weiteren Änderungen gesetzlicher Grundlagen
Die Stimmberechtigten haben beschlossen, die Limite für das Finanzvermögen in Kauf und Verkauf aufzuteilen. So dürfen Käufe bis 6 Millionen Franken, Verkäufe jedoch nur bis 2,5 Millionen Franken vom Stadtrat beschlossen werden. Darüberliegende Beträge müssen der Gemeindeversammlung unterbreitet werden.
Der Revision der Gemeindeordnung (GO) der Stadt Sursee vom 23. September 2007 aufgrund des neuen Finanzhaushaltsgesetzes für Gemeinden (FHGG) / HRM2 sowie aufgrund von weitern Änderungen der gesetzlichen Grundlagen wurde mit grossem Mehr zugestimmt.
Rechtsmittel
Gemäss § 160 StRG kann schriftlich innert 10 Tagen seit der Gemeindeversammlung beim Regierungsrat des Kantons Luzern eine Stimmrechtsbeschwerde eingereicht werden.
Die Stimmrechtsbeschwerde muss einen Antrag und zur Begründung eine kurze
Darstellung des beanstandeten Sachverhalts enthalten.

sig. Heinz Wyss
Heinz Wyss
Stadtschreiber-Stv.