Regierungsrat begrüsst Aktualisierung
des Landschaftskonzepts Schweiz
n seiner Vernehmlassungsantwort zur Aktualisierung des Landschaftskonzepts Schweiz (LKS) begrüsst der Kanton Luzern dessen Überarbeitung und ist damit grundsätzlich einverstanden. Die Luzerner Regierung hält jedoch fest, dass es unerlässlich sei, im Zuge der Aktualisierung die Verbindlichkeit zu klären und von einer unmittelbaren Bindungswirkung für die Nutzungsplanung der Gemeinden – ohne Berücksichtigung der regionalen Besonderheiten – abzusehen. Nur so können Lösungsansätze entwickelt werden, die den regionalen Voraussetzungen und den Bedürfnissen der dort ansässigen Bevölkerung entsprechen. Zudem, so die Regierung, sei es wichtig, die Einzelthemen nicht isoliert, sondern – wie in der Raumplanung üblich – unter Einbezug ihrer gegenseitigen Beeinflussung zu behandeln.
Anhang
Stellungnahme
Regierungsrat weist auf finanzielle Folgen
des Umweltschutzgesetzes hin
In seiner Vernehmlassungsantwort zur Änderung des Umweltschutzgesetzes (USG) begrüsst der Kanton Luzern grundsätzlich die Vorlage und damit die Umsetzung der «Strategie der Schweiz zu invasiven gebietsfremden Arten». Er hält insbesondere fest, dass die Vorlage inhaltlich wichtig und richtig sei. Der Luzerner Regierungsrat betont jedoch auch, dass die finanziellen Auswirkungen der Vorlage für die Kantone nicht tragbar seien. Der Kanton Luzern lehnt es deshalb entschieden ab, dass der Bund den Kantonen neu Umsetzungsvorschriften mache, welche die Kantone selber zu finanzieren hätten. Würden die Kantone mit den Präventions- und Bekämpfungsmassnahmen beauftragt, müsse die Umsetzungskompetenz bei den Kantonen liegen. Andernfalls müsse der Bund die Kosten ganz oder in einem erheblichen Umfang mittragen, hält die Regierung in ihrer Antwort fest.
Anhang
Stellungnahme
Öffentliches Beschaffungswesen: Regierung begrüsst Anpassungen des Konkordats an Bundesrecht
Der Luzerner Regierungsrat hat zu Anpassungen der Gesetzesvorlage Aurora Stellung genommen, die darauf abzielt, das Beschaffungsrecht auf Ebene des Bundes und der Kantone zu harmonisieren. Die Anpassungen machen das kürzlich verabschiedete Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) notwendig, bei dessen Beratung das Bundesparlament verschiedene Änderungen gegenüber der im Rahmen des Projekt Aurora erarbeiteten Vorlage beschlossen hat. Der Regierungsrat stimmt der Mehrheit den nun vorgeschlagenen Anpassungen des Konkordats an das neue Bundesrecht zu, lehnt jedoch Ergänzungen bei den Ausstandgründen, eine unnötige Einschränkung beim freihändigen Beschaffungsverfahren und die verschärften Anforderungen an die Vergabebehörde bei der Einhaltung der Teilnahmebedingungen ab.
Zeitgleich äusserte sich der Regierungsrat zur Umfrage des zuständigen Konkordatsgremiums bezüglich Senkung der Schwellenwerte im Staatsvertragsbereich für die Jahre 2020/21. Der Kanton Luzern ist der Ansicht, dass sich die geltenden Schwellenwerte in der Praxis bewährt haben, weshalb für eine Senkung keine Veranlassung bestehe.
Anhang
Stellungnahme Aurora
Stellungnahme Schwellenwerte[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]