Regierungsrat genehmigt Neuwahlen von Korporationsräten
Aufgrund der ausserordentlichen Lage im Zusammenhang mit dem Coronavirus konnten vereinzelte Korporationen die Neuwahlen für die Amtsdauer 2020 – 2024 ihrer Korporationsräte erst Ende August respektive Mitte September 2020 durchführen. Konkret handelte es sich um die Wahlen der Mitglieder der Korporationsräte Buchrain und Malters sowie der Personal- und Realkorporationen Roggliswil. Mit Entscheid vom 25. September 2020 hat der Regierungsrat auch diese Wahlen gutgeheissen. Damit sind nun – mit Ausnahme der Fusionsgemeinden Willisau-Gettnau und Hitzkirch-Altwis – sämtliche Neuwahlen der Mitglieder der Gemeinde- und Stadträte sowie der Korporationsräte und des Korporationsbürgerrates Luzern für die Amtsdauer 2020 – 2024 vom Regierungsrat genehmigt.
Voraussetzung für die Genehmigung sind der Erlass der notwendigen Publikationen, die vorschriftsgemässe Abwicklung der Wahlverfahren und dass binnen der gesetzlichen Frist keine Beschwerden eingereicht wurden.
Steuern 2021: Unveränderte Zinssätze
Der Regierungsrat legt jeweils im Herbst die Zinssätze für vorzeitige und verspätete Zahlungen der Steuerforderungen des Folgejahres fest. Aufgrund der aktuellen Zinssituation bleiben die steuerlichen Ausgleichszinssätze für Staats- und Gemeindesteuern 2021 wie in den Vorjahren bei null Prozent. Das heisst: Wer die Steuern im Voraus begleicht oder zu viel bezahlt, erhält keinen Zins auf den einbezahlten Betrag.
Anders sieht es bei Verzug aus: Wird die finale Steuerrechnung nicht innerhalb der 30-tägigen Frist beglichen, so wird ein Verzugszins von 3,5 Prozent auf den Steuerbetrag erhoben.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]