Kurzmitteilungen aus dem Luzerner Regierungsrat

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Luzerner Regierungsrat, seit 2019

Integrierte Polizeileitstelle soll nach Rothenburg kommen Rothenburg statt Stadt Luzern: Der Regierungsrat hat an seiner Sitzung vom 15. Dezember 2020 entschieden, die neue Leitstelle für die Polizeikorps der Kantone Luzern, Ob- und Nidwalden in das neue Sicherheitszentrum in Rothenburg zu integrieren. Ebenso sollen dort weitere Blaulichtorganisationen untergebracht werden. Damit können im neuen Sicherheitszentrum, dessen Bezug auf 2028 geplant ist, Synergien genutzt werden. Überdies liegt Rothenburg mit dem Autobahnanschluss ideal für Blaulichtorganisationen.

Die ebenfalls zur Wahl stehende Option, die geplante Einsatzleitzentrale im Bauvorhaben auf dem EWL-Areal in der Stadt Luzern zu realisieren, wird nicht mehr weiterverfolgt. Diese Planungsarbeiten wurden nach gegenseitiger Absprache zwischen dem Regierungsrat und der EWL Areal AG sistiert.

Die gemeinsame Leitstelle auf der Brünigachse ist Teil der «Vision 2025», die von der Konferenz Zentralschweizer Polizeidirektoren (ZPDK) koordiniert wird. So sind die Kantone Zug und Schwyz mit einer entsprechenden Leitstelle für die Gotthardachse zuständig.

 

 

Notverordnung zur Regelung der politischen Rechte bis Ende 2021 verlängert

Im März 2020 hat der Regierungsrat aufgrund der ausserordentlichen Corona-Situation auf Verordnungsweg die politischen Rechte geregelt. Damit wurde unter anderem sichergestellt, dass der Termin für den ersten Wahlgang der kommunalen Gesamterneuerungswahlen vom 29. März 2020 gewahrt werden konnte. Andere Kantone sind dem Luzerner Vorbild in der Zwischenzeit gefolgt und haben ähnliche Erlasse verfügt. Weil zum heutigen Zeitpunkt weiterhin Einschränkungen für die Ausübung der politischen Rechte aufgrund der Corona-Pandemie bestehen, hat der Regierungsrat in Absprache mit dem Verband Luzerner Gemeinden VLG und dem Gemeindeschreiber- und Geschäftsführerverband die entsprechende Verordnung revidiert. Die Änderungen treten auf den 1. Januar 2021 in Kraft. So können beispielsweise Gemeinden weiterhin Urnenabstimmungen anstelle von Gemeindeversammlungen ansetzen. Die Geltungsdauer der Verordnung wurde bis 31. Dezember 2021 verlängert.

Neue Begriffe der Sonderpädagogik fliessen in die Verordnung über die Sonderschulung ein

Ab 1. Januar 2021 gilt ein neues kantonales Konzept für die Sonderschulung. In diesem werden verschiedene neue Begriffe verwendet, die sich in der Sonderpädagogik inzwischen etabliert haben. Insbesondere werden die Bezeichnungen für die Behinderungsbereiche aktualisiert: So schreibt man neu beispielsweise „Lernende mit Sonderschulbedarf im Bereich kognitive Entwicklung“ anstelle von „Lernende mit geistiger Behinderung“. Der Regierungsrat hat die entsprechende Verordnung über die Sonderschulung geändert. Sie tritt am 1. Februar 2021 in Kraft.

Sonderbewilligung für integrierte Sekundarstufe Stadt Luzern

Die Stadt Luzern darf bis Ende Schuljahr 2021/22 an der Sekundarschule die beiden Fächer Deutsch und Mathematik weiterhin binnendifferenziert in einer Stammklasse unterrichten. Dies hat der Regierungsrat beschlossen. Gemäss Volksschulbildungsverordnung ist dies im integrierten Modell jedoch nur in einem der beiden Fächer möglich. Ab Schuljahr 2022/23 müssen die kantonalen Vorgaben eingehalten werden, da die Modellvielfalt an den Luzerner Sekundarschulen aus Gründen der Transparenz für die Lehrbetriebe und die abnehmenden Schulen reduziert werden soll. Die 3. Sekundarklasse darf im Schuljahr 2022/23 noch im bisherigen Modell abgeschlossen werden.
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