Kurzmitteilungen aus dem Luzerner Regierungsrat

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Luzerner Regierungsrat, seit 2019

Kantonale Abstimmungen im zweiten Halbjahr 2021 Der Regierungsrat hat am 9. Juli 2021 beschlossen, dass die Volksabstimmung über den Ausbau der K 4 durch das Ränggloch in Kriens und Littau (Luzern) am 26. September und die Volksabstimmung über das neue Verwaltungsgebäude am Seetalplatz am 28. November 2021 durchgeführt wird.
Regierungsrat ist nicht einverstanden mit Änderungen der Verkehrszulassungs- und Strassenverkehrskontrollverordnung

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation hat im Auftrag des Bundesrates Anpassungen der Verkehrszulassungsverordnung (VZV) und Strassenverkehrskontrollverordnung (SVZ) bei den Kantonen in Vernehmlassung gegeben. Anlass ist die Umsetzung der Motionen «Fairere Verfahren im Strassenverkehr» und «Nein zur doppelten Strafe für Berufsfahrer und Berufsfahrerinnen».

Der Regierungsrat lehnt die Anpassungen in beiden Verordnungen in der vorgeschlagenen Form ab. Beide Vorlagen führen zu beträchtlichem Mehraufwand, namentlich für die Strassenverkehrsämter. Die Luzerner Regierung begrüsst zwar die Anliegen zugunsten von Berufsfahrerinnen und -fahrer, weist aber auf die wenig ausgereifte Regelung in der Vernehmlassungsvorlage hin.

Entschieden spricht sich der Regierungsrat gegen die vorgesehene Staatshaftung im VZV-Entwurf aus: «Es darf nicht sein, dass eine Behörde für ihre Entscheide aufgrund falscher Angaben von Dritten haftbar wird.»

Regierungsrat unterstützt indirekten Gegenvorschlag zur «Biodiversitätsinitiative»In seiner Vernehmlassungsantwort begrüsst der Kanton Luzern die Revision des Natur- und Heimatschutzes (NHG) als indirekten Gegenvorschlag zur eidgenössischen Volksinitiative «Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft (Biodiversitätsinitiative)». Der Luzerner Regierungsrat teilt grundsätzlich die Bestrebungen des Bundes, den Schutz des Natur- und Kulturerbes zu stärken, die Baukultur zu fördern sowie die biologische und landschaftliche Vielfalt stärker zu schützen und zu fördern. Im Bereich Biodiversität gibt im Kanton Luzern der Planungsbericht «Strategie zur Erhaltung und Förderung der Biodiversität im Kanton Luzern» vom 2. Juli 2019 die Richtung vor. Bei der Umsetzung der Ökologischen Infrastruktur im Zusammenhang mit der Förderung der Biodiversität sollte die NHG-Revision dazu genutzt werden, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, welche die bisherige Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantone berücksichtigt. In dieser Hinsicht sei die Vorlage des Bundes noch zu präzisieren, heisst es in der Vernehmlassungsantwort des Regierungsrates. Des Weiteren führt der indirekte Gegenvorschlag zur Biodiversitätsinitiative offenbar zu substanziellen Mehrkosten bei den Kantonen, was aus finanzpolitischer Sicht abzulehnen ist. Die Massnahmen müssen mit den bestehenden kantonalen Mitteln finanziert werden können.

Anhang
Vernehmlassungsantwort

Stellungnahme des Regierungsrates zur Neuausrichtung der elektronischen Stimmabgabe

Der Bundesrat führt im Zusammenhang mit der Neuausrichtung der elektronischen Stimmabgabe ein Vernehmlassungsverfahren zur Teilrevision der Verordnung über die politischen Rechte (VPR) und zur Totalrevision der Verordnung der Bundeskanzlei über die elektronische Stimmabgabe (VEleS) durch. Der Regierungsrat begrüsst in seiner Stellungnahme im Zusammenhang mit der kantonalen Zuständigkeit für die Durchführung von Wahlen und Abstimmungen die Zielsetzung der Vorlage, eine neue stabile Grundlage für den E-Voting-Versuchsbetrieb zu schaffen. Ebenso unterstützt er die Absicht des Bundes, für die Qualität der elektronischen Stimmabgabe nur noch vollständig verifizierbare E-Voting-Systeme zuzulassen. Er erwartet, dass die vorgeschlagenen Massnahmen zur Stärkung der Transparenz und des Vertrauens in die elektronische Stimmabgabe umgesetzt werden. Weiter begrüsst der Regierungsrat, dass die Einhaltung der Sicherheitsanforderungen von unabhängigen Expertinnen und Experten im Auftrag des Bundes überprüft wird. Er weist aber auch darauf hin, dass sich aufgrund der zusätzlichen Anforderungen die Kosten von E-Voting zusätzlich erhöhen. Gerade für Kantone, wie den Kanton Luzern, welche für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer die elektronische Stimmabgabe wieder einführen wollen, ist eine massgebliche finanzielle Beteiligung des Bundes für die Wiedereinführung von E-Voting zwingend erforderlich.

Anhang
Stellungnahme
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