Teilrevision Raumplanungsgesetz: Regierungsrat lehnt Vorlage ab und empfiehlt grundlegende ÜberarbeitungSeit 1972 ist der Grundsatz der Trennung von Bauzone und Nichtbauzone gesetzlich verankert. Dennoch nimmt die Bautätigkeit ausserhalb der Bauzone gesamtschweizerisch zu. Dies widerspricht wesentlichen Grundsätzen des geltenden Raumplanungsrechts und führt zu negativen Auswirkungen auf Raum und Umwelt. Am 31. Oktober 2018 legte der Bundesrat deshalb den Entwurf für die 2. Etappe zur Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (RPG) vor. Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerats beschloss am 16. Oktober 2020, auf die Vorlage einzutreten und unterstrich damit den Handlungsbedarf. Sie überarbeitete die Vorlage des Bundesrates mit dem Ziel, sie zu vereinfachen und die Komplexität der vorgeschlagenen Massnahmen zu reduzieren. Die überarbeitete Vorlage wurde den Kantonen am 21. Mai 2021 zur Stellungnahme zugestellt. Der Luzerner Regierungsrat begrüsst in seiner Vernehmlassungsantwort zwar die Zielsetzungen, die mit der Teilrevision der RPG verfolgt werden, hält jedoch fest, dass die Revisionsvorlage aus zahlreichen Gründen nicht überzeuge. So würde der Revisionsentwurf die beabsichtigten Zielsetzungen höchstens teilweise umsetzen und in gewissen Themenbereichen sogar das Gegenteil bewirken. Zudem führe er zu keiner Vereinfachung, obwohl diese dringend notwendig wäre. Die Vorlage sei daher grundlegend zu überarbeiten.
Anhang
Vernehmlassungsantwort
Luzerner Regierung nimmt Stellung zur Änderung des Bundesgesetzes über Geoinformation
Mit der geplanten Änderung des Bundesgesetzes über Geoinformation will der Bund rechtliche Grundlagen schaffen, damit künftig geologische Daten für die Planung im Untergrund zur Verfügung gestellt werden können. Denn heue fehlen notwendige raumbezogene geologische Informationen für die Raumplanung im Untergrund und teilweise auch für Zwecke der Landesgeologie. Der Regierungsrat stellt in seiner Vernehmlassungsantwort fest, dass der Bedarf für solche Daten unbestritten sei. Er unterstützt daher die Stossrichtung der Vorlage, gibt aber zu bedenken, dass die Vorlage in der nun vorliegenden Form die föderale Aufgabenteilung und das Urheberrecht verletze. Der Bund soll nämlich Private ungeachtet bestehender Vereinbarungen verpflichten können, ihre geologischen Daten den Kantonen und dem Bund – primär zu Zwecken der Landesgeologie und der Raumplanung – zur Verfügung zu stellen. Diese Daten sind jedoch heute in der Zuständigkeit der Kantone. Folgerichtig wäre dieses Anliegen als Verbundaufgabe von Bund und Kantonen vorzusehen, hält der Regierungsrat in seiner Stellungnahme fest. Der Regierungsrat beantragt deshalb, entsprechende Anpassungen am Bundesgesetz über Geoinformation vorzunehmen.