Kurzmitteilungen aus dem Luzerner Regierungsrat

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Luzerner Regierungsrat, seit 2019

Gesetzesanpassung ermöglicht Rückkehr in den Kantonsratssaal
Mit der Erheblicherklärung der Motion M 700 von Adrian Nussbaum hat der Kantonsrat eine rechtliche Grundlage für seine Rückkehr in den Kantonsratssaal in Auftrag gegeben. Der Regierungsrat legt nun eine entsprechende Gesetzesbotschaft vor. Demnach soll während der Session der Zutritt zum Kantonsratssaal nur mit einem gültigen Covid-19-Zertifikat erlaubt sein. Die Regelung gilt bis zum Auslaufen der Rechtsgrundlage für das Covid-19-Zertifikat im Covid-19-Gesetz des Bundes. Die Anpassung der kantonalen Gesetzesgrundlage ist nötig, weil die Beschränkung des Zutritts zum Ratssaal das aktive Wahlrecht der Parlamentsmitglieder berührt. Der Luzerner Kantonsrat tagt seit Beginn der Pandemie in Mehrzweckhallen, weil nur dort die Einhaltung des Mindestabstands zwischen den Mitgliedern möglich ist. Mit der Rückkehr in den Kantonsratssaal kann er seine Abhängigkeit von externen Tagungsorten beenden, seine Handlungsfähigkeit in der Pandemie verbessern und Zusatzkosten von 60’000 Franken pro externe Session vermeiden. Der Kantonsrat behandelt die Vorlage an der Dezembersession 2021 in erster Lesung.

Wolhusen: Neubau Stützmauer Flueweid bewilligt

Die Stützmauer Flueweid, die westlich des Bahnhofs im Zentrum von Wolhusen den bergseitigen Hang auf der Kantonstrasse K 10 sichert, ist in einem schlechten Zustand und muss saniert werden. Der Regierungsrat hat ein entsprechendes Kantonstrassenprojekt in der Höhe von 1’435’000 Franken bewilligt. Die Stützmauer wird beim Neubau um ungefähr 1 Meter zurückversetzt, wodurch die Fahrbahn auf eine durchgehende Breite von 9 Meter verbreitert wird. Dadurch kann die Verkehrssicherheit, vor allem für die Radfahrenden, wesentlich verbessert werden. Weiter werden im Rahmen des Kantonsstrassenprojektes zusätzliche Massnahmen (Ersetzung Schutzzaun, Unterhalt an der Felswand etc.) vorgenommen. Da das Kantonsstrassenprojekt den westlichen Flueweidbach und dessen Gewässerraum tangiert, werden dort ebenfalls Anpassungen (u.a. Erneuerung Einlaufbauwerk, Aufhebung eines nicht mehr benötigten Stollenzugangs) umgesetzt.

Schüpfheim: Bebauungsplan Zentrum genehmigt

An der Gemeindeversammlung vom 26. Mai 2021 beschlossen die Stimmberechtigten der Gemeinde Schüpfheim eine Änderung des Bebauungsplans Zentrum. Mit dem Bebauungsplan stellt die Gemeinde Schüpfheim die Weichen für die zukünftige Entwicklung des Dorfzentrums. Mit der Änderung wird einerseits der bestehende, 20 Jahre alte Bebauungsplan an die neuen Begriffe und Messweisen des Planungs- und Baugesetz angepasst (u.a. Gesamthöhe). Andererseits dient die Änderung der Umsetzung eines Handlungskonzepts für die Zentrumsentwicklung. Gestützt darauf wurde der Bebauungsplan in vier Zonen unterteilt, die in verschiedene Erhaltungs- und Entwicklungsprioritäten eingeteilt wurden: Die Kernzone A ist auf einen starken Ortsbildschutz ausgelegt, da sich hier viele Gebäude befinden, die im Bauinventar als «schützenswert» oder «erhaltenswert» eingestuft sind. In der Kernzone B wiederum wird ein Strukturerhalt angestrebt. In der Kernzone C wurden die Voraussetzungen für Weiterentwicklungen und Erneuerungen in zeitgemässer Dichte geschaffen, und die Kernzone D dient ebenfalls der Weiterentwicklung. Der Regierungsrat hat die Änderung des Bebauungsplans Zentrum unter Abweisung einer dagegen gerichteten Beschwerde, mit der eine Reduktion der zulässigen Gebäudehöhen in einem Teil des Bebauungsplanperimeters verlangt wird, genehmigt.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]