Anpassung des Waldes an den Klimawandel: Kanton Luzern erhält mehr Mittel
Der Wald soll «klimafit» werden – ein Anliegen des Kantons Luzern wie auch des Bundes. Gemäss den abgeschlossenen Programmvereinbarungen leistet der Bund dem Kanton Luzern in den Jahren 2020 bis 2024 für den Bereich Wald Beiträge von insgesamt rund 16,7 Millionen Franken. In der Herbstsession hat das eidgenössische Parlament einen Nachtragskredit beschlossen, um den Defiziten in der Waldpflege entgegenzuwirken und die durch den Klimawandel verschlechterten Rahmenbedingungen für die Schweizer Waldbewirtschaftung rasch und konkret zu verbessern (Motion Fässler Daniel, 20.3745). Der Kanton Luzern beantragte daraufhin Mehrmittel im Umfang von 2,2 Millionen Franken, die genehmigt wurden. Damit umfassen die Beiträge des Bundes neu insgesamt 18,9 Millionen Franken. Zusätzliche kantonale Mittel stehen im AFP 2022–2025 für den Bereich Wald zur Verfügung, dies um das Postulat «Stärkung der Jungwaldpflege» (P 298 Peyer Ludwig) und die Massnahmen aus dem Planungsbericht Klima und Energie umzusetzen. Der Regierungsrat stimmt der Ergänzung der Programmvereinbarung 2020 bis 2024 im Bereich Wald zu.
Laufzeit der Deponie Hochrüti in Luzern, Ortsteil Littau, wird verlängert
Die Inertstoffdeponie für unverschmutztes Aushubmaterial und der Umschlag- und Aufbe-reitungsplatz für Bauschutt im Gebiet Hochrüti in Luzern (Ortsteil Littau) wurde 1998 für eine Laufzeit von 25 Jahren befristet. Die Betreiberin beantragt nun die Änderung der Etappierung und eine Fristverlängerung bis 2030. Dies insbesondere im Hinblick auf die Sanierung und den Ausbau der Rengglochstrasse. Mit der Projektänderung lassen sich Synergien bei der Verwertung und Entsorgung des anfallenden Aushub- und Ausbruchmaterials nutzen. Erschliessung, Endgestaltung, Rekultivierung und Folgenutzung der Deponie bleiben unverändert. Der Regierungsrat hat die Änderung der Etappierung und eine Fristverlängerung zur Fertigstellung der Deponie Hochrüti in Luzern (Ortsteil Littau) bis Ende 2030 bewilligt.
Anpassung der Besoldungsbestimmungen für die Pädagogische Hochschule Luzern
Der Regierungsrat hat die Besoldungsordnung der Pädagogischen Hochschule Luzern für ihre Lehrpersonen und Fachpersonen der schulischen Dienste (BOL) angepasst. Die Änderungen tragen den spezifischen Bedürfnissen der Pädagogischen Hochschule Luzern Rechnung und sorgen dafür, dass die gegenwärtige Einreihung für Praxislehrpersonen und Schulmentoratspersonen angemessen im Recht abgebildet wird.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]