Buchrain: Regierungsrat genehmigt Gesamtrevision der Ortsplanung Mit der Urnenabstimmung vom 13. Juni 2021 beschlossen die Stimmberechtigten der Gemeinde Buchrain die Gesamtrevision der Ortsplanung der Gemeinde Buchrain, bestehend aus Zonenplan, Teilzonenplan Gewässerraum sowie Bau- und Zonenreglement. Hauptinhalt der Gesamtrevision ist die Umsetzung des neuen kantonalen Planungs- und Baurechts, welches insbesondere den Wechsel von der Ausnützung- zur Überbauungsziffer beinhaltet. Es erfolgten zwei Einzonungen zur Erweiterung von ortsansässigen Betrieben. Das Gebiet «An der Ron» wurde von der Arbeitszone in eine Wohn- und Dienstleistungszone umgezont und für diese wurde eine Bebauungsplanpflicht festgelegt. Die Wohn- und Dienstleistungszone soll Wohnen und Arbeitsnutzungen mit hoher Qualität vorbehalten sein und auf Basis eines Konkurrenzverfahrens gemäss einem einheitlichen Konzept realisiert werden. Der Regierungsrat hat die Gesamtrevision der Ortsplanung der Gemeinde Buchrain genehmigt.
Mit der Gesamtrevision der Ortsplanung wird in der Gemeinde Buchrain die Änderung des kantonalen Planungs- und Baurechts vom 1. Januar 2014 übernommen. Deshalb wird zeitgleich mit der Genehmigung der Ortsplanung der Beschluss des Regierungsrates über die gemeindeweise Inkraftsetzung von neuen Bestimmungen im Planungs- und Baurecht entsprechend ergänzt und publiziert.
Römerswil: Regierungsrat genehmigt die Gesamtrevision der Ortsplanung
An der Gemeindeabstimmung vom 13. Juni 2021 beschlossen die Stimmberechtigten der Gemeinde Römerswil eine Gesamtrevision der Ortsplanung, bestehend aus dem Zonenplan und dem Bau- und Zonenreglement (BZR). Der Teilzonenplan Gewässerraum wurde von den Stimmberechtigten hingegen abgelehnt. Hauptinhalt der Gesamtrevision ist die Umsetzung des neuen kantonalen Planungs- und Baurechts, unter anderem die Einführung der Überbauungsziffer (ÜZ) und daraus abgeleitet eine neue Einteilung der Bauzonen. Die Gemeinde hat sodann zahlreiche Umzonungen, jedoch keine Einzonungen, beschlossen.
Da die Kantone und Gemeinden aufgrund des eidgenössischen Gewässerschutzgesetzes verpflichtet sind, den Gewässerraum festzulegen, hat der Regierungsrat den von den Stimmberechtigen abgelehnten Teilzonenplan Gewässerraum in der Fassung der öffentlichen Auflage vom August/September 2020 angeordnet. Ausgenommen davon ist der Gewässerraum am Baldeggersee, über den die Gemeinde erneut zu entscheiden hat.
Mit der Gesamtrevision der Ortsplanung wird in der Gemeinde Römerswil die Änderung des kantonalen Planungs- und Baurechts vom 1. Januar 2014 übernommen. Deshalb wird zeitgleich mit der Genehmigung der Ortsplanung der Beschluss des Regierungsrates über die gemeindeweise Inkraftsetzung von neuen Bestimmungen im Planungs- und Baurecht entsprechend ergänzt und publiziert.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]