Kurzmitteilungen aus dem Luzerner Regierungsrat

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Luzerner Regierungsrat, seit 2019

Umweltschutzgesetz: Regierungsrat begrüsst Revisionsvorlage zur Stärkung der Kreislaufwirtschaft Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats (UREK-NR) hat die Kantone eingeladen, zum Entwurf einer Teilrevision des Umweltschutzgesetzes (Parlamentarische Initiative «Schweizer Kreislaufwirtschaft stärken») Stellung zu nehmen. Die Teilrevision soll neue Rechtsgrundlagen im Umweltschutzgesetz mit dem Ziel schaffen, die Kreislaufwirtschaft zu stärken, die Umweltbelastung zu reduzieren sowie die Leistungsfähigkeit und Versorgungssicherheit der Schweizer Wirtschaft zu erhöhen. Der Luzerner Regierungsrat unterstützt den Revisionsentwurf. Mit ihm werden wichtige Grundlagen zur Umsetzung von Massnahmen für eine wirksame Ressourcenschonung geschaffen, was auch den Stossrichtungen im Planungsbericht Klima und Energie entspricht. Der Umbau von einem linearen zu einem zirkulären Wirtschaftssystem soll dabei nicht nur durch die Förderung von Recyclingprodukten, sondern auch durch eine entsprechend angepasste Produktgestaltung, optimierte Produktionsprozesse, eine effiziente Ressourcennutzung und die Schaffung von innovationsfördernden Rahmenbedingungen für die Wirtschaft erreicht werden. Des Weiteren unterstützt die Schliessung von Stoffkreisläufen die Klimaziele der Schweiz sowie des Kantons Luzern. Der Regierungsrat vermisst allerdings in der Vorlage den Bezug zu den Nährstoffkreisläufen. Auch in diesem Bereich sollten möglichst geschlossene Stoffkreisläufe angestrebt werden.

Anhang
Vernehmlassungsantwort

Ettiswil: Regierungsrat genehmigt Gesamtrevision der Ortsplanung

An der Gemeindeabstimmung vom 12. Oktober 2021 beschlossen die Stimmberechtigten der Gemeinde Ettiswil die Gesamtrevision der Ortsplanung, bestehend aus dem Zonenplan und dem Bau- und Zonenreglement. Hauptinhalt der Gesamtrevision ist die Umsetzung des neuen kantonalen Planungs- und Baurechts, unter anderem die Einführung der Überbauungsziffer und eine neue Einteilung der Bauzonen. Die Gemeinde Ettiswil hat sodann zahlreiche Umzonungen beschlossen: So wurde die Weilerzone Ausserdorf in eine Dorfzone umgezont und erheblich verkleinert, weil grosse Teile dieser Zone noch unbebaut sind. Die unbebaute Fläche wurde der Landwirtschaftszone zugewiesen. Um eine Erweiterung der Regiochäsi Kottwil zu ermöglichen, wurde im Weiteren die Sonderbauzone Käserei vergrössert. Diese Zone befindet sich im Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler (BLN; Wauwilermoos). Die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission stimmte der Einzonung unter der Voraussetzung zu, dass sich der Erweiterungsbau gut in die Landschaft eingliedern muss, was mit einer entsprechenden Regelung im Bau- und Zonenreglement sichergestellt wird. Der Regierungsrat hat die Gesamtrevision der Ortsplanung der Gemeinde Ettiswil, die den übergeordneten Vorgaben entspricht, genehmigt. Mit der Gesamtrevision der Ortsplanung wird in der Gemeinde Ettiswil die Änderung des kantonalen Planungs- und Baurechts vom 1. Januar 2014 übernommen. Deshalb wird zeitgleich mit der Genehmigung der Ortsplanung der Beschluss des Regierungsrates über die gemeindeweise Inkraftsetzung von neuen Bestimmungen im Planungs- und Baurecht entsprechend ergänzt und publiziert.

Wechsel in der Maturitätskommission des Kantons Luzern

Der Regierungsrat hat zwei neue Mitglieder in die Maturitätskommission des Kantons Luzern gewählt. Madeleine Grauer wird per 1. August 2022 in das Amt gewählt. Sie folgt auf Regula Suter-Furrer, die per 31. Juli 2022 zurücktreten wird. Die Juristin Madeleine Grauer ist seit 2008 an der Hochschule Luzern Wirtschaft, Institut für Betriebs und Regionalökonomie, als Dozentin tätig. Maria Husmann wird per 1. Juli 2022 in das Amt gewählt. Sie folgt auf Ruedi Arnold, der per 30. Juni 2022 zurücktreten wird. Maria Husmann besuchte die Kantonsschule Seetal und doktorierte an der ETH, sie arbeitet bei Siemens Smart Infrastructure als Teamleiterin.

Regierungsrat äussert sich positiv über die Vereinfachung der Einführung von Tempo-30-Zonen und Carpool

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Energie und Kommunikation (UVEK) hat den Kanton Luzern eingeladen, zur Teilrevision der Signalisationsverordnung «Vereinfachung der Einführung von Tempo-30-Zonen und Carpooling» Stellung zu nehmen. Die Teilrevision beinhaltet Vereinfachungen bei der Einführung von Tempo-30-Zonen auf siedlungsorientierten Strassen und die Einführung eines neuen Symbols für «Mitfahrgemeinschaften» (Carpooling). Der Regierungsrat erwartet, dass mit den Anpassungen zur erleichterten Einführung von Tempo-30-Zonen nicht bloss der Verwaltungsaufwand reduziert werden kann, sondern dass die Neuerungen auch dem Lärmschutz zu Gute kommen. Gleichzeitig hält der Regierungsrat in seiner Vernehmlassungsantwort allerdings fest, dass für Blaulichtorganisationen und mit Blick auf die Zuverlässigkeit auch für den öffentlichen Verkehr Ausnahmeregelungen zu prüfen sind. Den vorgeschlagenen Regelungen für das Carpooling stimmt der Regierungsrat im Grundsatz zu, weist jedoch auf Vollzugsschwierigkeiten (wie etwa die Kontrollierbarkeit) namentlich bei ruhenden Verkehr hin. Deshalb gelte es hier noch die Erfahrungen aus den Kantonen Genf und Tessin abzuwarten, welche vom Bundesamt für Strassen eine Bewilligung für die versuchsweise Verwendung dieser spezifischen Signalisation erhalten haben.

Rickenbach: Regierungsrat genehmigt den Teilzonenplan Gewässerraum und die kommunalen Richtpläne «Weiler» und «Wanderwege»

Die Rickenbacher Stimmberechtigten beschlossen an der Gemeindeversammlung vom 27. September 2021 den Teilzonenplan Gewässerraum. Damit wird der Raumbedarf der oberirdischen Gewässer festgelegt, was die natürlichen Funktionen der Gewässer, den Hochwasserschutz und die Gewässernutzung sicherstellt. Gemäss Vorgaben aus dem kantonalen Richtplan hat die Gemeinde Rickenbach ausserdem ihre Kleinsiedlungen beurteilt und die Siedlungen Niederwil und Mullwil in einem kommunalen Richtplan als Weiler klassifiziert. Auch mit dem kommunalen Richtplan «Wanderwege» setzt Rickenbach einen Auftrag aus dem kantonalen Richtplan um. Der Regierungsrat hat sowohl den Teilzonenplan Gewässerraum als auch die beiden kommunalen Richtpläne ohne Änderungen genehmigt. Die Beschlüsse der Gemeindeversammlung über die Rückzonungen werden auf Antrag des Gemeinderats in einem separaten Verfahren behandelt, da dies mehr Zeit beanspruchen wird.

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Vernehmlassungsantwort[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]