Kurzmitteilungen aus dem Luzerner Regierungsrat

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Luzerner Regierungsrat, seit 2019

Vitznau und Weggis: Regierung bewilligt Naturgefahrenprojekt zum Schutz der Kantonsstrasse Die Kantonsstrasse K 2b im Abschnitt Sparen auf dem Gebiet der Gemeinden Weggis und Vitznau ist steinschlag- und felssturzgefährdet. Verschiedene Sicherungsmassnahmen, u.a. ein Steinschlagschutznetz und Schutzzäune, senken die Risiken für Personen, Bauten und Anlagen im betroffenen BLN-Gebiet auf ein akzeptables Mass. Der Regierungsrat hat ein entsprechendes Projekt mit Gesamtkosten in der Höhe von 1,668 Mio. Franken bewilligt.

Der Regierungsrat begrüsst grundsätzlich die Ausdehnung der Telekommunikation-Grundversorgung

Das Bundesamt für Kommunikation hat die Kantone eingeladen, zur Revision der Verordnung über Fernmeldedienste (Anpassung der Grundversorgungsbestimmungen) Stellung zu nehmen. Die Grundversorgung mit den essentiellen und erschwinglichen Telekommunikationsdienstleistungen muss in allen Landesteilen garantiert sein. Seit 1998 hält die Swisscom die entsprechende Konzession inne, welche Ende 2022 ausläuft. Mit Blick auf die Neuvergabe der Konzession hat der Bundesrat den künftigen Umfang der Grundversorgung neu festgelegt. Die Revision bietet aus Sicht des Regierungsrates die Gelegenheit, den Versorgungsbedürfnissen der Bevölkerung und Wirtschaft mit künftig zureichenden Internetbandbreiten in allen Landesteilen Rechnung zu tragen, ist doch davon auszugehen, dass die Datenerschliessung und -versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft in der Zukunft als Folge des digitalen Wandels in der Gesellschaft und zur Erhaltung der Wettbewerbskraft immer wichtiger wird. Daher begrüsst er die Ausdehnung der Grundversorgung auf einen Breitbandanschluss mit einem zusätzlichen Internetzugangsdienst. Insbesondere gilt es zu prüfen, ob die Erschliessungsqualität FTTH (Fiber to the house) als mittelfristiges Versorgungsziel für die ganze Schweiz, eine Erschliessungspflicht der Grundversorgungskonzessionärin in grösseren Gemeinden sowie eine Kooperationspflicht mit lokalen Netzpartnern in kleineren Gemeinden und die Sicherstellung einer minimalen Versorgung mit vorgegebenen Übertragungsraten zu verankern ist. Als problematisch erachtet der Regierungsrat, dass nur leitungsgebundene Angebote als qualitativ gleichwertig anerkannt werden, obwohl in Randregionen die Grundversorgung durch leistungsstarke Mobilfunkverbindungen effizienter gesichert werden könnte.

Anhang
Vernehmlassungsantwort

Wahl als Mitglied der Denkmalkommission des Kantons Luzern

Der Regierungsrat hat Dr. Thomas Brunner, kantonaler Denkmalpfleger des Kantons Uri, als Mitglied der Denkmalkommission gewählt. Er ersetzt Dr. Mathilde Tobler, die als Kommissionsmitglied zurücktritt.

Wahl als Mitglied der Stiftung St. Charles Hall

Der Regierungsrat hat Carmen Holdener, Gemeinderätin von Meggen, als Mitglied des Stiftungsrates St. Charles Hall gewählt. Sie folgt auf Rudolf Wyss, der kürzlich verstorben ist.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]