Regierungsrat unterstützt die Anpassung der Förderinstrumente für die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat die Kantone eingeladen, zu Änderungen verschiedener Verordnungen im Energiebereich Stellung zu nehmen. Das Revisionspaket stärkt die Förderinstrumente für die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien und ermöglicht wichtige Verbesserungen im Sinne der Energiestrategie 2050. Der Regierungsrat unterstützt die beabsichtigten Änderungen wie auch die Forderungen aus der Stellungnahme der Energiedirektorenkonferenz (EnDK). Er betont, dass die Versorgung der Schweiz langfristig durch CO2-frei erzeugte Elektrizität erfolgen muss und auch der Kanton Luzern seine Verantwortung für die Erreichung der Klimaziele und die Sicherstellung der Versorgungssicherheit wahrnimmt.
Ganz im Sinne des Kantons Luzern ist die Verschärfung der Anforderungen an die Energieeffizienz elektrischer Geräte. Handlungsbedarf ortet der Regierungsrat bei den Netzanschlusskosten, welche beim Bau von neuen Stromerzeugungsanlagen mit erneuerbaren Energien oft auf die Eigentümerinnen und Eigentümer abgewälzt werden. Die Einführung höherer Einmalvergütungen für Photovoltaikanlagen ohne Eigenverbrauch wie auch die neu vorgesehenen Investitionsbeiträge für Windenergie- und Geothermieanlagen unterstützt der Kanton Luzern grundsätzlich. Allerdings bevorzugt er für Grossanlagen sämtlicher Technologien, insbesondere für PV-Anlagen, die Auktionierung von gleitenden Marktprämien anstelle von Investitionsbeiträgen – dies hat der Regierungsrat bereits in seiner Stellungnahme vom Juni 2020 zur Revision des Energiegesetzes vorgebracht. Mit diesem Instrument würde das langfristige Marktpreisrisiko zwischen Investoren und Endverbrauchern aufgeteilt. Schliesslich betont der Regierungsrat, dass die Ausnutzung möglichst der ganzen Dachflächen essenziell ist für die Erreichung der Ausbauziele für die erneuerbaren Energien. Folglich sollen auch entsprechende Anreize dafür geschaffen werden.
Der Bundesrat setzt die revidierten Verordnungen im Energiebereich voraussichtlich Anfang 2023 in Kraft.
Anhang
Vernehmlassungsantwort
Regierungsrat legt Zuständigkeiten bei der Bekämpfung von Terrorismus fest
Das Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus ist am 1. Juni 2022 in Kraft getreten. Im Kanton Luzern ist die Luzerner Polizei für solche Massnahmen zuständig. Bei elektronischen Überwachungen kann sie mit privaten Einrichtungen und anderen Kantonen zusammenarbeiten, die bereits in diesem Bereich tätig sind. Diese Änderung der Verordnung über die Luzerner Polizei hat der Regierungsrat an seiner letzten Sitzung beschlossen.
Der Regierungsrat befürwortet die Auswertung von Flugpassagierdaten
Der Kanton Luzern begrüsst das sich in der Vernehmlassung befindliche neue Bundesgesetz über die Bearbeitung von Flugpassagierdaten zur Bekämpfung von terroristischen und anderen schweren Straftaten. Mit dem Flugpassagierdatengesetz wird eine Lücke geschlossen und die gesetzliche Grundlage dafür geschaffen, dass diese Daten – wie dies in über 60 anderen Staaten der Welt bereits heute der Fall ist – auch in der Schweiz bearbeitet werden können. Es sind keine Gründe ersichtlich, weshalb die Schweiz auf die damit verbundenen Möglichkeiten verzichten sollte. Indem diese Daten für die Aufklärung und Verhinderung von terroristischen Straftaten und anderen schweren Delikten herangezogen werden können, kann ein Mehrwert geschaffen werden. Mit der Bearbeitung der Flugpassagierdaten setzt die Schweiz ein Zeichen für mehr Sicherheit und erfüllt damit auch internationale Verpflichtungen. Zu einzelnen Bestimmungen, die den Vollzug des Gesetzes betreffen, hat der Kanton Luzern Bemerkungen angebracht.
Anhang
Vernehmlassungsantwort[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]